Garage Grenzbebauung Hessen

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Curly

Hallo,

wir haben von unserem Bauamt die Aussage bekommen, dass man Garagen und Gartenhütten an die Nachbargrenze bis zu einer insgesamten Länge von 15m bauen darf (laut Baugesetzbuch). Jetzt stelle ich mir die Frage wie das genau gemeint ist. Darf ich jetzt eine Grenzbebauung von 15m auf meinem Grundstück machen oder zählt die Grenzbebauung des Nachbarn an mein Grundstück mit dazu? Mal angenommen der Nachbar hat eine 6m lange Garage an meinem Grundstück stehen. Darf ich jetzt noch zusätzlich woanders 15m Grenzbebauung machen oder muss ich die 6m des Nachbarn abziehen und darf nur noch 9m? Oder ist etwas ganz anderes damit gemeint? Weiß von euch jemand bescheid?

LG
Sabine
 
D

DG

Gilt immer für das eigene Baugrundstück, Hessische Landesbauordnung nachlesen, §6 (10) ff Abstandsflächen für privilegierte Gebäude.

Aktuell gültige Fassung vom 03.12.2010.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 07.05.2024
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