Zuletzt aktualisiert 07.07.2025 Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Fundament falsch positioniert wie Vorgehen? >> Zum 1. Beitrag <<
Da es scheinbar noch in Teilen Missverständnisse gibt: Die Platte wurde noch nicht gegossen. [...] Es geht hier „nur“ um die Streifenfundamente unter der Platte bzw. den Schalungssteinen. [...] Was würde ein Abriss selbiger ungefähr kosten?
D.h. mit der "noch nicht gegossenen" Platte meinst Du den flächigen Teil der Platte, aber die Streifen gibt es bereits ?
Abgesehen davon, daß sie nun ja wohl falsch lägen (ich gehe nicht von einem 3m-Konstruktionsraster Deines Hausgrundrisses aus), finde ich die Vorstellung freundlich gesagt "ungewöhnlich", die streifigen Verdickungen und den flächigen Teil der Platte in separaten Bauabschnitten zu erstellen. Wtf in der ganzen Geschichte Schalungssteine zu suchen haben, ist mir nach wie vor schleierhaft. Vielleicht bebilderst Du den Quatsch erstmal, bevor wir weiter über die Soße reden
finde ich die Vorstellung freundlich gesagt "ungewöhnlich", die streifigen Verdickungen und den flächigen Teil der Platte in separaten Bauabschnitten zu erstellen.
Nö, kann man wohl so machen, wenn es sich um eine BP handelt, die nicht als Tragwerk konzipiert ist. War bei mir auch so. Handelt sich laut anderen SVs (als den Meiningen) um billige Bauweise und sollte man eigtl nicht mehr machen, aber ist technisch OK.
Nö, kann man wohl so machen, wenn es sich um eine BP handelt, die nicht als Tragwerk konzipiert ist. War bei mir auch so. Handelt sich laut anderen SVs (als den Meiningen) um billige Bauweise und sollte man eigtl nicht mehr machen, aber ist technisch OK.
Aua. Qualitativ würde ich das "billig" da vollst unterschreiben, aber preislich kann ich mir keinen großen Segen davon vorstellen. Und aus der genannten Conditio folgt dann leider, daß die Streifen strengstens unter den Lasten zu liegen haben. Noch auaerer ;-)
Wie ich schon immer gern sage, ist die Sprache des Ing. der Plan. Wo sind die Pläne vom gepl. Haus, wo die Pläne vom Istzustand, wo die Pläne vom Änderungsvorschlag mit dazugehöriger neuer Bewehrungszeichnung und geprüfter Statik. Bis dahin Baustopp. Natürlich kann jeder Bauherr einen Baustopp verhängen. Der ist hier mehr als angesagt.