Frischer Estrich - Wasserschaden

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Zuletzt aktualisiert 19.10.2025
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B

Bauexperte

Hallo,

Na, dass ist ja jetzt eine große Hilfe....
Das HBF ist halt kein Wunschkonzert

kannst dich ja gerne mal in meine Lage versetzen,
Tue ich seit vielen Jahren; wäre es anders, würden unsere Bauherren mir wohl kaum vertrauen.

literweise Regenwasser im Boden verschwinden siehst (Lehmboden und oberflächlich Kiefernboden)
Ne, verkneif ich mir jetzt jeden Kommentar.

deine Nachbarn trotz weißer Wanne bereits Wasser im Keller haben, so dass dieser ausgepumpt werden muss. Den Bauherren möchte ich sehen, der dann in Ruhe daneben steht und sich sagt, mein Gott dann läuft halt der Keller voll!
Dann ist an einer Stelle irgendwas gründlich schief gelaufen: ohne Bodengutachten gebaut, keine Weiße Wanne oder falsche Abdichtung, nicht die richtigen Lichtschächte verbaut usw.. Vielleicht beschreibst Du auch noch offene Rohbauten; da gibt es unzählige Möglichkeiten und eine Glaskugel habe ich gerade auch nicht zur Hand.

Die Frage ob ich mich richtig verhalten habe stellt sich nicht. Ich habe versucht meinen Bauleiter zu erreichen - Fehlanzeige. Ich habe mich vorsichtig am Estrich bewegt und hätte evtl. entstandene Schäden auch auf meine Kappe genommen - da ist aber nichts passiert.
Doch, die Frage stellt sich sehr wohl; Vertrag kommt von vertragen!

Und da Du Dich ja "vorsichtig am Estrich bewegt hast" hätte Dir auch einleuchten können, dass Regenwasser - gerade wo Estrich hauptsächlich aus Sand, Zement und Wasser besteht - Deinem frisch eingebrachten Estrich nichts anhaben kann; Dein Gewicht dagegen sehr wohl. Und zum Thema Bakterien - diese possierlichen Einzeller sind überall; auch zu einem guten Anteil in Deinem Körper. Wäre dem nicht so, wärst Du - und der Rest der Menschheit auch, bevor Du mich hier miss verstehst - überhaupt nicht lebensfähig

Sauberaktion war mit ihm abgesprochen, da er später zurückgerufen hat.
Was bleibt, ist, dass Du unterschriebene Vertragsbestandteile ignoriert hast, anstatt die Erreichbarkeit Deines Bauleiters abzuwarten. So entstehen nicht selten die schönsten Streitereien ...

heißt Geschütze auffahren - das sind Dinge, die mir von Bekannten (Maurer, Architekt, Bau-Rechtsanwalt) geraten wurden.
Das halte ich jetzt einmal für eine Schutzbehauptung; jedenfalls den "Bau-Rechtsanwalt". Ich mache den Job lange genug um zu wissen, dass kein BU für Wetter/Unwetter haftbar gemacht werden kann (steht auch mit Sicherheit ähnlich in Deiner BB/Deinem Werkvertrag), noch ein RA Deine im Raum stehenden Fragen "Auswechselung des Estrichs, eine weiterführende Übernahme der Gewährleistung für den Estrich oder eine Verminderung des Vertragspreises" als real umsetzbar empfehlen würde; schon gar nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

Was ich Dir empfehlen möchte ist ganz einfach: wenn noch mal eine Situation eintritt, welche Dich - und das ist jetzt nicht böse gemeint - kurzfristig überfordert, warte ab, bis Du Deinen Bauleiter erreicht hast. Du hast selbst geschrieben, dass Du bislang mit den Leistungen Deines Anbieters voll zufrieden bist; sollte an irgendeiner Stelle in der Zukunft Gefahr im Verzug sein, wird Dein Bauleiter mit Sicherheit von sich aus reagieren.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 19.10.2025
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