Freistellungsverfahren nach § 67 Bauordnung NRW

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tim2111

Hallo zusammen,

wir bauen in NRW in einem Neubaugebiet mit einem ganz aktuellen Bebauungsplan dem unser Bauvorhaben auch zu 100% entspricht.
Nun stehen wir vor der Frage ob wir unter Berücksichtigung des Freistellungsverfahrens (nach dem Moratorium der Landesbauordnung sicher bis Ende 2018 möglich) oder mit einem vereinfachten Bauantragsverfahren bauen sollen.

Folgende Vor- und Nachteile gäbe es für uns aus meiner Sicht:

Freistellungsverfahren:
- wir könnten nach Rücksprache mit der Gemeinde ganz kurzfristig eine Bestätigung erhalten dass dem Verfahren nichts entgegen steht und könnten damit sehr zeitnah "loslegen".
- Risiko: unser Bauvorhaben wird sich höchstwahrscheinlich über 2018 hinaus ziehen. Zwar nicht lange, aber vermutlich 4-6 Wochen. Geringe Rechtssicherheit für 2019.

Vereinfachtes Verfahren:
- lange Bearbeitungsdauer bei der Gemeinde
- Gemeinde hat auf Rückfrage mitgeteilt dass auf Grund der Belastungssituation mit Max. Bearbeitungsdauer zu rechnen sei und hat dazu geraten ggf. nach dem Freistellungsverfahren zu bauen
- unser Baubeginn wird sich einige Monate verzögern
- Vorteil: ganz klare rechtssicherheit.

Momentan ist ja nicht absehbar wie es mit dem Freistellungsverfahren weitergehen soll. Die Landesbauordnung soll ja nochmals überarbeitet werden; evtl. bleibt das Verfahren auch danach bestehen, sicher ist das aber keinesfalls. Möglicherweise gibt es auch ein weiteres Moratorium, aber auch das ist ja nicht klar.

Wir haben nun darüber nachgedacht zunächst mit dem Freistellungsverfahren "zu starten" und, wenn es bis dahin Klarheit gibt wie es 2019 weitergehen soll, ggf. spätestens im Oktober 2018 ein vereinfachtes Bauantragsverfahren durchzuführen wenn klar ist dass das Freistellungsverfahren 2019 endet. Wenn bis dahin klar ist dass das Verfahren auch weiterhin Bestand hat würden wir das dann entsprechend weiter nutzen.

Das dürfte doch ohne weiteres meinem Verständnis nach so möglich sein, oder?
Wie würdet Ihr vorgehen, gibt es evtl. noch Tipps?

Vielen Dank Euch vorab für Eure Hilfe!
 
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Escroda

Wir haben nun darüber nachgedacht zunächst mit dem Freistellungsverfahren "zu starten" und, wenn es bis dahin Klarheit gibt wie es 2019 weitergehen soll, ggf. spätestens im Oktober 2018 ein vereinfachtes Bauantragsverfahren durchzuführen wenn klar ist dass das Freistellungsverfahren 2019 endet. Wenn bis dahin klar ist dass das Verfahren auch weiterhin Bestand hat würden wir das dann entsprechend weiter nutzen.

Das dürfte doch ohne weiteres meinem Verständnis nach so möglich sein, oder?
Genau so würde ich es auch machen, wenn Gemeinde und Architekt mitspielen.
 
A

Alex85

Momentan ist ja nicht absehbar wie es mit dem Freistellungsverfahren weitergehen soll. Die Landesbauordnung soll ja nochmals überarbeitet werden; evtl. bleibt das Verfahren auch danach bestehen, sicher ist das aber keinesfalls. Möglicherweise gibt es auch ein weiteres Moratorium, aber auch das ist ja nicht klar.
Das Moratorium wurde von Schwarz-Gelb unter anderem deswegen verhängt, weil die Vorgängerregierung das Freistellungsverfahren in der neuen Fassung der Landesbauordnung einstampfen wollte. Das Moratorium dient daher u. A. der Wiederaufnahme des Freistellungsverfahrens in die Landesbauordnung. Siehe Koalitionsvertrag, ist dort explizit genannt und vereinbart.

Wir haben nun darüber nachgedacht zunächst mit dem Freistellungsverfahren "zu starten" und, wenn es bis dahin Klarheit gibt wie es 2019 weitergehen soll, ggf. spätestens im Oktober 2018 ein vereinfachtes Bauantragsverfahren durchzuführen wenn klar ist dass das Freistellungsverfahren 2019 endet. Wenn bis dahin klar ist dass das Verfahren auch weiterhin Bestand hat würden wir das dann entsprechend weiter nutzen.
Bauherren nutzen das Freistellungsverfahren ja auch gerne, um schnell los legen zu können. Rechtssicherheit erhält man dann durch späte oder gar nachträgliche Eröffnung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, wenn dem Bauherren die Zeit nicht mehr drückt Das ist ja durchaus einer der großen Kritikpunkte der Vorgängerregierung an dem Verfahren - die Behörde wird nämlich oftmals doch nicht derart entlastet, wie man es sich erhofft hatte. Der Akt kommt nur nicht mehr vor Baubeginn, sondern später.

EDIT:
Hier mal der Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag.
Zudem
werden wir die im Dezember 2016 novellierte Landesbauordnung durch ein Moratorium
aussetzen mit dem Ziel, die überarbeitete Landesbauordnung, bei der baukostensteigernde
Regulierungen und Vorgaben abgeschafft werden sollen, schnellstmöglich in Kraft zu setzen.
Wir werden das in der Praxis bewährte, unbürokratische und an Eigenverantwortung appellierende
Freistellungsverfahren wieder in die Landesbauordnung aufnehmen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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