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ᐅ Fragen/Gemeinschaftsgrundstück, mehrere Doppelhaushälfte, Gebührenaufteilung


Erstellt am: 18.02.14 21:50

smisonline218.02.14 21:50
Hallo,

bei mir geht es nicht um einen Hausbau, sondern um ein Hauskauf.

Das Haus ist eine Doppelhaushälfte, die mit 4 anderen Doppelhaushälften auf einem "Gemeinschaftsgrundstück" steht.

Der Eigentumsanteil beträgt dann 25/100 bzw 1/4. Zusätzlich gibt es noch eine beauftragte Hausverwaltung, die monatlich mit ca 70-80 Euro bezahlt werden muss, die grundlegende Aufgaben, wie Hausanstrich, Zufahrten und Hecken übernimmt/pflegt bzw schneidet.

Was gibt es bei diesem Modell für Nachteile/Vorteile? Worauf muss ich achten? Anscheinend sind größere Aussenänderungen am Gebäude auch nicht erlaubt

Wie sieht es mit Kosten/Pflichten aus? Mal angenommen jemand zahlt diese 80 Euro Hausverwaltungsgebühren nicht, kann man das dann von mir eintreiben?

Danke für Eure Hilfe.
nordanney18.02.14 22:08
Ihr kauft also praktisch eine Eigentumswohnung. Dazu gibt es eine Teilungserklärung mit allen Rechten und Pflichten (vielleicht kann ja z.B. die Mehrheit entscheiden, dass alle vier Häuser rosa gestrichen werden sollen und Du kannst Dich nicht dagegen wehren). Hinsichtlich des Hausgeldes gilt gesamtschuldnerische Haftung. Lest Euch mal zum Thema Eigentümergemeinschaft / ETW ein.
HilfeHilfe19.02.14 07:44
Wie schon Norderney sagte seid ihr in einer Eigentümergemeinschaft samt Teilungserklärung aus denen Rechte und Pflichten hervorgehen. Ihr solltet euch genau einlesen was ihr dürft und oder nicht dürft. nicht das am Ende des Tages ihr die Katze im Sacke gekauft habt.

Wie ist es zB mit den Rückstellungen geregelt, sind überhaupt welche vorhanden.

die Hausverwaltung verwaltet nur. Ob die 80 e / Monat auch wirklich das Hausmeisterservice abdeckt weiß ich nicht . Hausanstrich gehört sicherlich nicht dazu. Es ist teuer und zeitaufwendig.
kosan17.03.14 14:33
Teilungserklärungen sind auch individuell vereinbar, sofern die anderen Parteien und das WEG (dort ist das geregelt) mitspielen. Diese Beschlüsse werden in der Eigentümerversammlung gefasst, bloß wenn einer der Eigentümer querschießt (hatte mal so einen Fall), dann würde ich die Finger vom Objekt lassen. Steht den Deine Doppelhaushälfte für sich allein(?), wenn es insgesamt 4 sein sollen? Dann die Instandhaltungsrücklage ansprechen, falls diese nicht in ausreichender Form vorhanden, würde ich es sein lassen. Pro Einheit bspw. 100-150€ / Monat, das Geld ist verzinst vom Verwalter anzulegen. Falls es einen Instandhaltungsrückstau gibt, besser selber bauen.
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