Das läßt sich so nicht beantworten, da hierzu der Bebauungsplan, bzw. die textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan maßgeblich sind. Jede Stadt/Kommune/Gemeinde hat das Recht, die jeweils geltende Landesbauordnung durch eigene Punkte zu verändern/zu ergänzen und diese gelten dann "vor" der Landesbauordnung.
Wenn Du exakt wissen möchtest, was Du darfst und was nicht, schau in den Bebauungsplan, bzw. frage beim für Dich zuständigen Bauplanungsamt nach
Liebe Grüsse, Bauexperte
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024 Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen