S
SchAl
Hallo zusammen.
Nach langem mitlesen will ich nun auch meinen ersten Beitrag verfassen.
folgende Frage ergibt sich im Bezug auf unseren Bebauungsplan.
Auf dem Grundstück ist ein Haus mit 2 vollgeschossen, Traufhöhe (Rohdecke bis Dachhaut außen, gemessen an der Hausmauer) = 6m baubar. Dachschräge bei Satteldach zwischen 38 und 45 Grad.
So, also baue ich EG + 1. OG und dann ein Dach mit 45 Grad Neigung, darf ich dann das Dach als Wohnraum nutzen? Weil da ja steht nur zwei Vollgeschosse? Also die 6 Meter usw werden eingehalten, aber darf ich den auch ausbauen oder ist das nur als Abstellfläche zulässig?
Nach langem mitlesen will ich nun auch meinen ersten Beitrag verfassen.
folgende Frage ergibt sich im Bezug auf unseren Bebauungsplan.
Auf dem Grundstück ist ein Haus mit 2 vollgeschossen, Traufhöhe (Rohdecke bis Dachhaut außen, gemessen an der Hausmauer) = 6m baubar. Dachschräge bei Satteldach zwischen 38 und 45 Grad.
So, also baue ich EG + 1. OG und dann ein Dach mit 45 Grad Neigung, darf ich dann das Dach als Wohnraum nutzen? Weil da ja steht nur zwei Vollgeschosse? Also die 6 Meter usw werden eingehalten, aber darf ich den auch ausbauen oder ist das nur als Abstellfläche zulässig?