Tassimat
Ja, aber wenn er die Wohnung geschenkt bekommen hat, welchen Wert kann er dann angeben?
b) ich den Verkehrswert nicht gezahlt habe
b) ich den Verkehrswert nicht gezahlt habe
Der Verkehrswert wird im Überlassungsvertrag so genannt. Explizit für die WohnungDie 50 Jahre laufen immer wieder neu. Selbst die Wohnung im 300 Jahre alten Haus kannst Du bei Kauf auf 50 Jahre abschreiben. Aber den Grundstücksteil raus rechnen. Boden ist ewiglich und kann nicht abgeschrieben werden.
Woher kommt der Verkehrswert? Aus einem Gutachten? Dann nimm es als Grundlage.
Genau das ist mein Problem.Ja, aber wenn er die Wohnung geschenkt bekommen hat, welchen Wert kann er dann angeben?
Jetzt bräuchten wir noch ein paar Infos vom TE und einen Steuerspezi.Die AfA ist durch und fängt in deinem Fall auch nicht neu an, da es steuerrechtlich bezogen auf die Anlage V als unentgeltlicher Erwerb gilt.
Ist eine bewusste Falschangabe in der Stuererklräugn nicht eine der härtsten Vergehen, die der Rechtsstaat kennt? Gefühlt ist das schlimmer als Mord und härter verfolgt.Keine Sorge. Du kannst jeden Mist angeben. Das schlimmste was passieren kann ist das es rausgestrichen wird. Im nächsten Jahr kannst du wieder den gleichen Mist angeben und es würde wieder maximal rausgestrichen werden. Eine Strafe gibt es nicht.
Dann nehme das in der gegenwärtigen Kalkulation schon mal direkt raus. Besser mit dem schlechten Fall rechnen als mit dem vorteilhafteren.Keine Sorge. Du kannst jeden Mist angeben. Das schlimmste was passieren kann ist das es rausgestrichen wird. Im nächsten Jahr kannst du wieder den gleichen Mist angeben und es würde wieder maximal rausgestrichen werden. Eine Strafe gibt es nicht.
Wenn du vermietest und das nicht angibst sieht es allerdings anders aus.
Die AfA ist durch und fängt in deinem Fall auch nicht neu an, da es steuerrechtlich bezogen auf die Anlage V als unentgeltlicher Erwerb gilt.
Welche Infos braucht man denn noch?Jetzt bräuchten wir noch ein paar Infos vom TE und einen Steuerspezi.
Welcher Gegenwert hat die Ausgleichszahlung? Kann man die Übertragung in einen entgeltlichen und nicht entgeltlichen Teil splitten? Seit wann steht die Wohnung im Eigentum des „Verkäufers“?