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ᐅ Finanzierungsmöglichkeiten eher hochpreisiges Einfamilienhaus


Erstellt am: 22.06.20 22:31

nordanney23.06.20 15:13
parcus schrieb:

du hast nicht verstanden was ich geschrieben habe, da muss es niemanden geben der dir zuschaut,
denn es bleibt ein Einfamilienhaus. Du bekommst jedoch die doppelte Förderung.
Dafür plane ich aber nicht extra eine zusätzliche Wohneinheit inkl. Heizung, Sanitär und Elektro und statte die Wohnung entsprechend aus. Mache ich es nicht, ist es einfach Betrug. Ich habe schon verstanden, was Du vorschlägst...
parcus23.06.20 15:34
Nein, du hast es noch immer nicht verstanden, noch nicht einmal was eine Wohneinheit ist.
Die Definition der KFW ist unabhängig vom Landesbaurecht. Da ist auch nichts ein Betrug.
Wofür ich übrigends haften würde,...

Aber die KfW Förderung muss dich auch nicht weiter interessieren bei dem Bauvorhaben.
nordanney23.06.20 15:47
parcus schrieb:

Die Definition der KfW ist
...Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC)

So sieht die wörtliche Definition der KfW aus . Wie würdest Du denn die zweite Wohneinheit bauen, wenn ich es doch falsch verstehe? Lerne immer gerne dazu.
dankosos23.06.20 17:10
Danke für das Feedback!

KfW würde ich erstmal außen vorlassen, da wir noch nicht wissen, was für ein Haus wir am Ende kaufen werden.

Wegen Hochpreisigkeit:

Für uns ist das ein ganzer Haufen Geld - wir kommen beide aus der Mittelschicht und sind nur dank Erben/Schenkungen in der Lage, uns so etwas leisten zu können.

Wegen Verkauf der Häuser:

Erstmal ist es für uns natürlich besser, wenn wir alles behalten können. Wie läuft das denn eigentlich, wenn wir nichts verkaufen und dann in ein Worst-Case-Szenario reinlaufen und die Rate ggf nicht mehr bedienen können:
- Ich verliere meinen Job und finde erstmal nichts neues ODER werde berufsunfähig (habe zwar eine Versicherung, aber die würde nur ~1.5k / Monat zahlen)
- Kein Geld als Puffer aus welchen Gründen auch immer

Wenn die Häuser als Sicherheit bei der Bank liegen, hat das genau welche Konsequenzen? Einfach nur, dass die Bank einem Verkauf zustimmen muss? Was hat das für praktische Auswirkungen (evtl auf den erzielbaren Preis)?

Zur Rate / Tilgung:

- Inwiefern würden sich die Häuser als Sicherheit bemerkbar machen bei den Konditionen? Bei Dr. Klein bekomme ich teilweise für 20 Jahre Zinsbindung und 4% Tilgung 0.5-0.6% angezeigt. Um wieviel könnte man sich hier mit der Sicherheit noch verbessern (grobe Richtung)?
- Zu Sondertilgungen: es stehen irgendwann noch einmal Erbschaften an. Das kann aber auch durchaus nach Ablauf von 20 Jahren erst passieren. Bei mir kommt vermutlich im nächsten Jahr ein variabler Vergütungsteil hinzu (Bonus). Ich habe gelesen bis zu 5% Sondertilgung pro Jahr ist oft ohne zusätzliche Kosten möglich - alles darüber hinaus kostet oft. Stimmt das so?
- Spricht generell etwas gegen eine höhere Tilgung schon zum Start, außer, dass die Rate dadurch höher wird?
- Was muss man zusätzlich zur Kreditrate an monatlichen Kosten noch einplanen - Wohn-Quadratmeter*3 für Nebenkosten? Sonst noch was?

Danke nochmal!
sebastianAZ23.06.20 17:28
Wenn sich die Bank eine Grundschuld auf euren lastenfreien Häusern eintragen lässt, haben sie die Hand drauf. Im Worst-Case Szenario bis zur Zwangsversteigerung.

Die Abschläge für Sondersicherheiten sind von Institut zu Institut unterschiedlich. Ihr verringert damit das Risiko für die Bank pro Objekt, also verteilt das Risiko auf mehrere Objekte und erspart euch so die Aufschläge für einen erhöhten Beleihungsauslauf.

Sondertilgungsoptionen sind auch von Bank zu Bank unterschiedlich. Aber 5% sind in der Regel kostenfrei/kostengünstig möglich.

Gegen eine hohe Tilgung zu Beginn spricht eigentlich nichts bei einer eigengenutzten Immobilie, vorausgesetzt ihr könnt es euch leisten und damit gut leben.
parcus23.06.20 17:46
@

Bei 160-180m² ist ein Gästezimmer mit Kochnische und ein Gäste-WC mit Dusche i.d.R. kein Problem auszuweisen, es muss auch niemand vermieten. Der Zugang kann eine Zimmertüre vom Windfang aus sein.
dr. kleinkfwtilgungwohneinheitratekochnische