ᐅ Finanzierung Hausbau Einfamilienhaus ca. 140qm
Erstellt am: 28.09.24 11:34
Mangolicious16.11.24 21:22
Wir hatten dem Grundstück zugesagt, allerdings zieht sich da alles noch und die Beurkundung würde nicht vor 2025 sein.
Wir wollten nun mit unserem präferierten GU den Vertrag zur Beantragung und Sicherung der Förderung bereits festmachen und es wurde ein Formular angehängt, dass, falls wir doch kein Grundstück haben sollten, vom Vertrag zurücktreten können. Nun hat uns der Verkäufer die nochmals ausgearbeiteten Unterlagen geschickt, allerdings gesagt, dass er das Rücktrittsrecht nicht gewähren könne. Heißt de Fakto, dass, sollte, aus welchen Gründen auch immer, irgendwas mit dem Kauf des Grundstücks schief gehen, wir einen Hauserstellungsvertrag an der Backe hätten?
Der Verkäufer meinte dann am Telefon, dass das nicht so wäre, weil wir ja die KFW300 aufschiebende Bedingung drin hätten und keine Finanzierung erhalten würden, wenn wir kein Grundstück hätten = dann könnten wir die aufschiebende Bedingung geltend machen.
Wir haben uns die aufschiebende Bedingung daraufhin nochmals angeschaut und so wie wir es verstehen, ist sie letztlich nicht von der Kreditzusage der Bank abhängig, sondern von der vorgelagerten Förderzusage der KFW (KFW Website: "Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert -> Ab hier wäre die aufhebende Bedingung ja bereits nicht mehr gegeben. Jetzt können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen").
Der Vertrag wird meinem Verständnis nach also wirksam, sobald wir die Förderzusage (die wollen wir ja schnell einholen) der KFW haben, unabhängig davon, ob die Bank später den Kredit auch bewilligt, wenn wir ein Grundstück haben.
Sehe ich das falsch oder sind wir da generell zu vorsichtig, sollten einfach vertrauen und unterschreiben? Mich irritiert, dass kurz vor Vertragsabschluss plötzlich so eine Änderung kommt.
Wir wollten nun mit unserem präferierten GU den Vertrag zur Beantragung und Sicherung der Förderung bereits festmachen und es wurde ein Formular angehängt, dass, falls wir doch kein Grundstück haben sollten, vom Vertrag zurücktreten können. Nun hat uns der Verkäufer die nochmals ausgearbeiteten Unterlagen geschickt, allerdings gesagt, dass er das Rücktrittsrecht nicht gewähren könne. Heißt de Fakto, dass, sollte, aus welchen Gründen auch immer, irgendwas mit dem Kauf des Grundstücks schief gehen, wir einen Hauserstellungsvertrag an der Backe hätten?
Der Verkäufer meinte dann am Telefon, dass das nicht so wäre, weil wir ja die KFW300 aufschiebende Bedingung drin hätten und keine Finanzierung erhalten würden, wenn wir kein Grundstück hätten = dann könnten wir die aufschiebende Bedingung geltend machen.
Wir haben uns die aufschiebende Bedingung daraufhin nochmals angeschaut und so wie wir es verstehen, ist sie letztlich nicht von der Kreditzusage der Bank abhängig, sondern von der vorgelagerten Förderzusage der KFW (KFW Website: "Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert -> Ab hier wäre die aufhebende Bedingung ja bereits nicht mehr gegeben. Jetzt können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen").
Der Vertrag wird meinem Verständnis nach also wirksam, sobald wir die Förderzusage (die wollen wir ja schnell einholen) der KFW haben, unabhängig davon, ob die Bank später den Kredit auch bewilligt, wenn wir ein Grundstück haben.
Sehe ich das falsch oder sind wir da generell zu vorsichtig, sollten einfach vertrauen und unterschreiben? Mich irritiert, dass kurz vor Vertragsabschluss plötzlich so eine Änderung kommt.
kbt0916.11.24 21:34
Ich würde nicht unterschreiben ... und bei solchen Summen würde ich den Anwalt meines Vertrauens befragen und nicht ein Forum, was max. eine Meinungsäußerung machen kann, weil ja nur deine zusammengefasste Darstellung vorliegt. Und ein Forum übernimmt auch keine Haftung.
Mangolicious16.11.24 21:49
Ja, das werde ich so oder so machen. Lade morgen die Unterlagen bei meiner RS hoch. Da ich nicht wöchentlich Hauserstellungsverträge vor der Nase liegen habe, würde mich nur interessieren, ob sowas üblich ist.
nordanney16.11.24 21:50
Übrigens bist nicht du die Person, die die Förderung beantragt. Das macht eine Bank.
Mangolicious16.11.24 21:57
nordanney schrieb:
Übrigens bist nicht du die Person, die die Förderung beantragt. Das macht eine Bank.Das ist mir bewusst, habe ich möglicherweise missverständlich ausgedrückt.
KJaneway17.12.24 11:36
Mangolicious schrieb:
Haben jetzt grünes Licht bekommen Voranfrage über Dr. Klein bei einer lokalen Sparkasse.
216k eingebrachtes Eigenkapital
616k Gesamtvolumen
Würden jetzt mit dem Eigenkapital erstmal das Grundstück kaufen und parallel mit dem GU sprechen, dass sie uns alles fertig machen, damit wir uns KFW300 + weiteres Förderdarlehen sichern können.
Aktuell würde die Finanzierung ungefähr so aussehen:
Soll / Effektiv
Darlehenssumme
Zinsbindung
mtl. Rate
1,88 % / 1,92 %
400.000 €
10 Jahre
1.399,71 €
KfW würden wir fünf tilgungsfreie Jahre wählen auf 220k. Hauptsache der Topf ist morgen nicht leer.
Tilgungssatz 2,667 % und 1,902 %; 35 Jahre Laufzeit.
Zwischendurch habe ich schon überlegt, ob man etwas größer baut, habe aber neulich noch eine recht interessante Studie über große Häuser und familiäre Entfremdung gelesen, dass ich mich mit 145qm doch ganz wohl fühle und die Rate auch noch zu bewältigen wäre, falls ich - warum auch immer - zurück in ein Angestelltenverhältnis wechseln sollte. Zumal man nicht weiß, wie die Zinsen in zehn Jahren aussehen, sonderlich viel getilgt haben wir dann ja noch nicht.1,92% Eff. Zins bei einer lokalen Sparkasse. Was muss man machen um solche Traumkonditionen zu bekommen. Mir hat man gesagt, das ich mit 3,2 rechnen muss (bei 20 Jahre Zinsbindung), bzw mit 2,8 bei 10 Jahre Zinsbindung für eine ähnliche Kreditsumme bei wesentlich mehr Eigenkapital.
Verstehe einer die Banken.
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