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ᐅ Finanzierung Hausbau Einfamilienhaus ca. 140qm


Erstellt am: 28.09.24 11:34

Papierturm28.09.24 15:05
KFW 300 hat Verdienstgrenzen (müssten bei 2 minderjährigen Kindern lt. KFW-Website 100 000€ Haushaltsbrutto sein), die hier überschritten werden. Ich glaube nicht, dass KfW 300 in Anspruch genommen werden kann.

Trotzdem halte ich das unter den Vorzeichen für sehr gut machbar, auch ohne KFW 300.

Von den verwendeten Begrifflichkeiten klingt mir das auch sehr nach niedergelassenem Psychotherapeut oder Arzt - von daher ist da auch das Jobrisiko eher überschaubar, was zumindest bei mir im Umfeld von den Banken sehr positiv honoriert wurde.
Mangolicious28.09.24 15:10
Papierturm schrieb:

KFW 300 hat Verdienstgrenzen (müssten bei 2 minderjährigen Kindern lt. KFW-Website 100 000€ Haushaltsbrutto sein), die hier überschritten werden. Ich glaube nicht, dass KfW 300 in Anspruch genommen werden kann.

Trotzdem halte ich das unter den Vorzeichen für sehr gut machbar, auch ohne KFW 300.

Von den verwendeten Begrifflichkeiten klingt mir das auch sehr nach niedergelassenem Psychotherapeut oder Arzt - von daher ist da auch das Jobrisiko eher überschaubar, was zumindest bei mir im Umfeld von den Banken sehr positiv honoriert wurde.

Danke dir, mir wurde gesagt, dass das vorletzte- und vorvorletzte Steuerjahr (aktuell also 2021 und 2022?) im Durchschnitt angeschaut wird, also rückwirkend auf die Steuerbescheide geschaut wird. Parallel ist es so, dass ich die alte Praxisübernahme absetze und meine Frau in Elternzeit ist - dementsprechend sieht man das Nettoeinkommen erst einmal nicht unmittelbar auf dem Steuerbescheid. Genau, kassenärztlich tätig. Das wird bei der neuen Praxisübernahme für 80.000 Euro voraussichtlich so bleiben, da die Investition i.d.R. gewinnmindernd geltend gemacht werden kann.
Mangolicious28.09.24 15:26
Ich hatte gerade noch einmal geschaut:

Das Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Als Haushaltseinkommen gilt:
  • das zu versteuernde Einkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und ggf. der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners oder der Partnerin bzw. des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft oder deren im zukünftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartnerinnen bzw. Ehe- oder Lebenspartner
  • das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 also der Durchschnitt von 2021 und 2020)
  • das Einkommen, das als zu versteuerndes Einkommen im Einkommensteuerbescheid steht

Auf dieser Basis dürften wir KFW300 erhalten (sofern der Topf dann noch nicht leer ist).
Mangolicious28.09.24 15:32
Singelküche schrieb:

obwohl du auch nicht mehr der jüngste unter den Häuslebauern bist

Das stimmt. Laut Dr. Klein bei Baubeginn ziemlich genau im Durschnitt. Letztlich habe ich ein paar Studienjahre verschenkt und im Anschluss ein sehr langes Studium absolviert, in dem ich keine großen Rücklagen bilden konnte. Ernsthaft Geld verdiene ich erst seit einigen Jahren.. hatten 2019 mal kurz die Idee zu bauen, aber dann irgendwie verworfen. Meine Frau war damals auch noch sehr jung und irgendwie hatten wir andere Prioritäten.

Ich glaube, die Rate in Rente wäre dennoch entspannter als die Mietpreise in 35 Jahren.
BoulderBoy29.09.24 11:13
Nur als kleine Zwischenfrage zur Praxisübernahme. Wie sind die 80k zu verstehen? Ist das der Kontokorrent für die laufenden Kosten? (Personal und Zeit bis zur ersten Abschlagszahlung der Kassen) falls nicht würde ich eher überlegen das Geld ins Haus zu stecken. Denn Zinsen auf die Praxis kannst du absetzen, die auf das Haus aber nicht. Alternativ würde sich auch ein etf (ein world etf o.ä.) anbieten, da über längere zeitehorizonte gilt Ertrag etf größer dem gesparten Zins auf kredit.
Mangolicious29.09.24 12:52
BoulderBoy schrieb:

Nur als kleine Zwischenfrage zur Praxisübernahme. Wie sind die 80k zu verstehen? Ist das der Kontokorrent für die laufenden Kosten? (Personal und Zeit bis zur ersten Abschlagszahlung der Kassen) falls nicht würde ich eher überlegen das Geld ins Haus zu stecken. Denn Zinsen auf die Praxis kannst du absetzen, die auf das Haus aber nicht. Alternativ würde sich auch ein etf (ein world etf o.ä.) anbieten, da über längere zeitehorizonte gilt Ertrag etf größer dem gesparten Zins auf kredit.

Praxisübernahmekosten beinhalten in erster Linie den immateriellen Praxiswert (Patientenstamm, Warteliste, "Goodwill") sowie Mobiliar (letztlich ist es aber zum Teil auch einfach der Zugang zum kassenärztlichen Versorgungsauftrag, die sind ja in geschlossenen Planungsbereichen streng reglementiert). Ich muss mich dahingehend beraten und es durchrechnen lassen - die Zinsen wären höher als mit Förderung aber in der Tat absetzbar.
dr. kleineinkommenkfwetfzinsen