ᐅ Bauantrag stellen bevor das Grundstück bezahlt ist?
Erstellt am: 25.02.2019 17:52
Golfi90 26.02.2019 05:45
Dann muss ich das falsch verstanden haben. Ich dachte die Bereitstellungsfreiezeit fängt ab „Anbruch“ des Kredites an und das wir das Grundstück von dem Geld bezahlen können
Obstlerbaum 26.02.2019 08:35
Golfi90 schrieb:
Dann muss ich das falsch verstanden haben. Ich dachte die Bereitstellungsfreiezeit fängt ab „Anbruch“ des Kredites an und das wir das Grundstück von dem Geld bezahlen könnenDie bereitstellungsfreie Zeit fängt mit Unterschrift an. Golfi90 26.02.2019 08:57
Wieder was dazu gelernt! Ich bedanke mich vielmals bei euch! 🙂
halmi 26.02.2019 08:58
und afaik kannst du mit dem KFW Geld dein Grundstück nicht bezahlen.
Yosan 26.02.2019 12:19
Um was für einen KFW Kredit geht es denn? Bei dem was wir haben (irgendwas, was alle bekommen können weil es nur um die Schaffung von Wohnraum geht) kann man das Grundstück davon bezahlen. Bei den Förderungen bzgl. Energieeinsparung geht es wohl nicht.
Golfi90 26.02.2019 12:23
Wir haben einen KFW153 Kredit.
Aber Spieltrieben Rolle, die 100.000€ werden im Rohbau bestimmt auch schnell weg sein.
Baubeginn wird im Mai sein.
Bei der Sparkasse haben wir 12 Monate Bereitstellungszeit.
Aber Spieltrieben Rolle, die 100.000€ werden im Rohbau bestimmt auch schnell weg sein.
Baubeginn wird im Mai sein.
Bei der Sparkasse haben wir 12 Monate Bereitstellungszeit.
Ähnliche Themen