ᐅ Finanzierung Eigentumswohnung Volltilger oder nicht?
Erstellt am: 02.12.21 17:38
Benutzer20003.12.21 09:00
knoten0815 schrieb:
Aber wenn ich da erst 2023 anfange zu tilgen, "verplemper" ich dann nicht 1 Jahr meiner Zinsbindung und die ganze Abzahlung/Laufzeit schiebt sich ein Jahr nach hinten raus (also 16 Jahre dann)? Sprich die Rate müsste nochmal höher sein, als wenn ich direkt 01/22 anfange zu tilgen?!?! Gelten die 15 Jahre ZB ab Unterzeichnung Darlehensvertrag oder erst ab Beginn der Tilgung? Ich bin verwirrt 🤨Das kommt konkret auf den Vertrag an. Zinsbindung kann übrigens frei vereinbart werden - grundsätzlich gilt die Zinsbindungsfrist ab Unterzeichnung des Darlehensvertrags. Der Volltilger lässt sich ganz einfach mit dem fiktiven Vollauszahlungsdatum berechnen, Tilgung ab dem diesem Zeitpunkt. Somit ggf. etwas höhere Rate.Für die Berechnung des Sonderkündigungsrechtes wird der Vollauszahlungstermin zugrunde gelegt. Ab dann 10 Jahren (+ 6 Monate Kündigungsfrist). So wie Du es bei Dir schreibst. Hat aber nichts mit der Zinsbindung zu tun.
Grundaus03.12.21 10:13
Kati.com schrieb:
Soweit uch weiß- ab Beginn der Vollauszahlung. Korrigiert mich bitte, wenn ich hier falsch liege.Zinsbindung gilt ab Unterschrift und ist als Datum im Vertrag angegeben. Nur die Sonderkündigung nach 10 Jahre gilt ab VollauszahlungGrundaus03.12.21 10:23
Wenn die Wohnung in Q3/23 fertig ist, dann ist das in 2 Jahren, dann sind die 12 Monate bereitstellungsfreie Zeit zu wenig. Zusätzlich wird normalerweise die letzte Rate erst 6 Monate nach Fertigstellung bezahlt. Entweder verlängern oder das Eigenkapital erst zum Schluss einsetzen, wenn die Bank mitmacht. Auch wenn beim Volltilger durch den verspäteten Start der Tilgung nach 15 Jahren noch Schulden übrig sind, ist das bis dahin kein Problem. Entweder zwischendrin Sondertilgung oder nach so langer wird doch was angespart sein. Was vermieden werden sollte ist ein Restbetrag von unter 50T€, der noch finanziert werden muss.
knoten081503.12.21 10:25
Habe grad auch nochmal mit dem Mensch telefoniert, er hat mir ebenfalls bestätigt dass Zinsbindung und bereitstellungszinsfreie Zeit ab Unterschrift Darlehen gelten. Er hat mir auch nochmal gesagt dass wenn meine Vollauszahlung ja erst irgendwann in 2023 ist, dadurch auch beim Volltilger Darlehen nach 15 Jahren eine Restschuld übrig bleiben wird, und zwar über den Betrag den ich eben von Unterzeichnung bis Vollauszahlung nicht getilgt habe, aber das könne ich ja trotzdem über Sondertilgung wegtilgen.
knoten081503.12.21 10:29
Grundaus schrieb:
Wenn die Wohnung in Q3/23 fertig ist, dann ist das in 2 Jahren, dann sind die 12 Monate bereitstellungsfreie Zeit zu wenig. Zusätzlich wird normalerweise die letzte Rate erst 6 Monate nach Fertigstellung bezahlt. Entweder verlängern oder das Eigenkapital erst zum Schluss einsetzen, wenn die Bank mitmacht. Auch wenn beim Volltilger durch den verspäteten Start der Tilgung nach 15 Jahren noch Schulden übrig sind, ist das bis dahin kein Problem. Entweder zwischendrin Sondertilgung oder nach so langer wird doch was angespart sein. Was vermieden werden sollte ist ein Restbetrag von unter 50T€, der noch finanziert werden muss.Aah hoppla, da hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen. Die Wohnung soll 03/2023 fertig sein, nicht Q3.
Kann ich meine ersten Beitrag irgendwie editieren?
Was denkst du zu dieser neuen Tatsache? Dann sieht die Sache mit 12 Monaten bereitstellungszinsfrei doch viel besser aus?
Wir gehen aktuell auch davon aus dass der Rohbau spätestens Mitte 2022 stehen sollte, da wird unser Eigenkapital vermutlich aufgebraucht werden. Zahlung ist nach Makler- und Bauträgerverordnung
Tolentino03.12.21 10:48
Ich muss da kurz einhaken wegen der unterschiedlichen Fristbeginne.
Eigentlich war mir das klar, aber so richtig im Bewusstsein nicht angekommen. D.h. ja eigtl. dass man bei Darlehen mit <= 10 Jahren Zinsbindung immer einen Zeitraum hat, in dem man aus der Zinsbindung ist, aber trotzdem noch nicht mit einem neuen Darlehen ablösen kann.
Wie wird das in der Praxis durch die Banken gehandhabt? Verlangen die dann für die ein bis zwei Jahre einfach nen höheren Zins, wenn man das Prolongationsangebot ablehnt?
Eigentlich war mir das klar, aber so richtig im Bewusstsein nicht angekommen. D.h. ja eigtl. dass man bei Darlehen mit <= 10 Jahren Zinsbindung immer einen Zeitraum hat, in dem man aus der Zinsbindung ist, aber trotzdem noch nicht mit einem neuen Darlehen ablösen kann.
Wie wird das in der Praxis durch die Banken gehandhabt? Verlangen die dann für die ein bis zwei Jahre einfach nen höheren Zins, wenn man das Prolongationsangebot ablehnt?
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