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ᐅ Finanzamt möchte wissen wie wir unser Bauvorhaben finanzieren


Erstellt am: 18.01.17 09:24

SuperAggy01.06.17 22:17
Nicht wirklich. Darauf gab es bisher noch keine Reaktion von FA.
Ronne8305.06.17 21:05
Hi SuperAggy,

meine Frau und ich (unterschiedliche Nachnamen) haben im Februar auch ein Grundstück in EB gekauft.
Die Grunderwerbsteuer haben wir auch schon vor 4-6 Wochen gezahlt.
Am Samstag haben wir auch genau dieses Schreiben bekommen.
Was habt ihr eingetragen? habt ihr eine exakte Kredithöhe + Zins + Laufzeit + Bankunternehmen?
Habt ihr einen großen Kredit für Haus + Grundstück, so wie wir oder jeweils 2 separate?
Ich habe das Schreiben einen Steuerexperten zugeschickt.
Er meinte, dass es wohl hierbei um zwei Sachen handelt:
1) Aufdeckung von Schwarzgeld
2) eine Konstruierung eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Grundstückskauf und Hausbau.

Habt ihr schon weitere Schreiben bekommen?
Wie lange ist es her, dass ihr das Schreiben ausgefüllt und weggeschickt habt?

Gruß Ronny
Nordlys05.06.17 21:44
Hier ist viel Angstmache im Spiel und das Verhalten des Amtes ist übergriffig. Jeder darf zuhause auch zweihundert Tausend in bar haben. Das ist legal. Jeder darf somit sogar ein Grundstück in bar erwerben, nur nicht ohne Notar. Das sollen die erst mal beweisen, dass das Schwarzgeld ist. Bargeld gibt keine Zinsen, somit ist da nichts zu deklarieren in Anlage KAP. Soweit dazu.
Gefährlich ist das mit den Krediten. Das FA weiss, wenn Du Grundstück Laubenweg zwei von Bauträger Wohnglück erwirbst, dass dieses Bauträger Wohnglück gehörte. ..... Ich rate dringend davon ab, mit dem zu bauen, der einem das Grundstück verkaufte. Das ist dann Grunderwerbsteuer auf alles. Karsten
Ronne8306.06.17 08:23
Nee, das Grundstück haben wir von der Stadt Eilenburg gekauft. Das steht auch im Notarvertrag drin.
D.h. bei uns ist der Grundstücksverkäufer (Stadt) mit dem privaten Bauunternehmer nicht verflochten.
Jedoch haben wir nur einen großen Kredit für Grundstück und Hausbau aufgenommen.

07/16 - haben wir dies nachweislich reserviert
09/16 - schriftlich unser Kaufbegehren bei der Stadt gestellt
10/16 - ging es positiv durch den Stadtrat
Anfang 12/16 - haben wir den Entwurf Notarvertrag bekommen
Mitte 12/16 - den Bauvertrag unterschrieben
Ende 02/17 - Notarvertrag unterschrieben
04/17 - Eintrag ins Grundbuch
erst danach haben wir den Bauantrag gestellt.

Ich werde jetzt erst mal ne gute Rechtsschutz abschließen

Gruß Ronny
Musketier06.06.17 08:45
Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem Neubau sind bei fast allen RS ausgeschlossen.
Ronne8306.06.17 10:45
Wie meinst du das?
Was sollte man deiner Meinung nach angeben?
Die Frage ist ob das FA berechtigt ist Angaben über Kredithöhe mit Zins, Laufzeit beim welchem Kreditinstitut einzufordern oder ob die gerade auf Dummfang gehen.
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