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ᐅ Finanzamt möchte wissen wie wir unser Bauvorhaben finanzieren


Erstellt am: 18.01.17 09:24

Musketier18.01.17 10:30
Steven schrieb:

Es geht das Finanzamt schlicht und ergreifend nichts an, wie du dein Grundstück/Haus finanzierst.

Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn das bisherige Einkommen nicht so groß ist, dass jede Menge Eigenkapital zu erwarten ist und auch bisher keine Schenkung beim Finanzamt versteuert wurde, dafür im Gegenzug das Grundstück ohne Grundschuldbestellung erworben wird, dann liegt natürlich der Gedanke nahe, dass irgendein steuerpflichtiger Tatbestand bei der Einkommensteuer oder bei der Schenkungssteuer verschwiegen wurde. Nicht umsonst wird im Schreiben auf die Steuererklärungen verwiesen.

Es kann sich aber durchaus rausstellen, dass es sich bei dem eingebrachten Eigenkapital nicht um eigenes Eigenkapital handelt, sondern um ein zinsloses Darlehen der Eltern handelt.
SuperAggy18.01.17 13:58
lastdrop schrieb:
Vielleicht auch die Frage, ob Du Schwarzgeld einsetzt, welches das FA nicht kennt ...

Das kann ich klar mit Nein beantworten.
Alex85 schrieb:
Mein Eindruck ist eher, dass man sich auf Basis der bekannten Finanzdaten fragt, wo das Geld für den Kauf her kommt.
Habt ihr spezielle Konstellationen wie Selbstständigkeit, gerade erst in Beruf eingestiegen (=niedrige Einkünfte lt. bisherigen Steuererklärungärungen) oder dergleichen?
Das FA will hier wohl abklopfen, ob Vermögen/Einkommen da ist, von dem es bisher nichts weis ...

Sind beide seit 10+ Jahren berufstätig beim selben Unternehmen.
Steven schrieb:
Hallo Superaggy

üblich bestimmt nicht. Da ist offensichtlich ein übereifriger Finanzbeamter dabei, die Welt zu retten.
Schau einfach mal in den § rein, der als Rechtfertigung angegeben wurde. Falls der die Sachlage nicht aufbröselt, frage nach der exakten gesetzlichen Grundlage für diese Anfrage. Meistens kommt dann so etwas, wie: "dann entscheide ich nach Aktenlage". Das heißt dann, "Ich habe es einfach mal probiert."
Es geht das Finanzamt schlicht und ergreifend nichts an, wie du dein Grundstück/Haus finanzierst.

Steven

Ich schau noch mal in den Paragraphen rein. Mal sehnen.
Musketier schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn das bisherige Einkommen nicht so groß ist, dass jede Menge Eigenkapital zu erwarten ist und auch bisher keine Schenkung beim Finanzamt versteuert wurde, dafür im Gegenzug das Grundstück ohne Grundschuldbestellung erworben wird, dann liegt natürlich der Gedanke nahe, dass irgendein steuerpflichtiger Tatbestand bei der Einkommensteuer oder bei der Schenkungssteuer verschwiegen wurde. Nicht umsonst wird im Schreiben auf die Steuererklärungen verwiesen.

Es kann sich aber durchaus rausstellen, dass es sich bei dem eingebrachten Eigenkapital nicht um eigenes Eigenkapital handelt, sondern um ein zinsloses Darlehen der Eltern handelt.

Wir setzen 15 % Eigenkapital ein. Dazu zähle ich jetzt auch mal das Zinslose Darlehen der Schwiegereltern. Der Notar hat auch gleich die Grundschuldbestellung mit beantragt, sonst würde die Bank ja auch kein Geld auszahlen. Das einzige was evtl. als ungewöhnlich angesehen werden könnte, ist das wir nicht verheiraten sind. Es wurde ja auch nur ich angeschrieben.

Ich Danke euch für das viele Feedback.
Musketier18.01.17 15:06
SuperAggy schrieb:

Wir setzen 15 % Eigenkapital ein. Dazu zähle ich jetzt auch mal das Zinslose Darlehen der Schwiegereltern. Der Notar hat auch gleich die Grundschuldbestellung mit beantragt, sonst würde die Bank ja auch kein Geld auszahlen. Das einzige was evtl. als ungewöhnlich angesehen werden könnte, ist das wir nicht verheiraten sind. Es wurde ja auch nur ich angeschrieben.

Ich Danke euch für das viele Feedback.

Das Paragraphenlesen kannst du dir sparen. Das ist nur die allgemeine Mitwirkungspflicht, die du als Bürger hast.
Verheiratet oder nicht sollte heutzutage nicht mehr die große Rolle spielen.
15% Eigenkapital ist jetzt auch nicht ungewöhnlich, so dass ihr auch hier nicht aus dem Standard fallt. Also mir fällt jetzt eigentlich nichts mehr ein.

Da Finanzämter Landesbehörden sind, könnte das auch mittlerweile Standard für Bauvorhaben in Sachsen oder zumindest vom Finanzamt Leipzig sein, so dass das Schreiben gar nicht speziell auf dich ausgerichtet ist.
DNL18.01.17 18:14
Ich würde hier einfach mal versuchen, Kontakt aufzunehmen und nachzufragen.
Payday18.01.17 21:03
Musketier schrieb:


Es kann sich aber durchaus rausstellen, dass es sich bei dem eingebrachten Eigenkapital nicht um eigenes Eigenkapital handelt, sondern um ein zinsloses Darlehen der Eltern handelt.
da ist dann doch schon die generalausrede. einfach schreiben, das das Geld als zinsloser Kredit über verwandte/bekannte usw kommt (ohne näheren Namen).
merlin8318.01.17 22:46
Kannte den Fragebogen auch nicht....Hatte noch nich viele bauende Mandanten: Ad hoc fällt mir ein:

Schenkungen die angezeigt werden müssen
Privatdarlehen, deren Zinsen steuerpflichtig sind
Auslandskonten, die derzeit gerne aufgelöst und abgeschmolzen werden
Vereinnahmte Schwarzgelder aus selbst./gewerbl. insb. nebenberuflicher Tätigkeit
eigenkapitalfinanzamtgrundschuldbestellungdarlehen