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ᐅ Grundstückskauf mit Planungsvertrag


Erstellt am: 19.04.17 15:43

Bieber081520.04.17 20:48
Ein Bauträger würde tatsächlich Haus und Grundstück in einem (Kauf-)Vertrag verkaufen. Er (der Bauträger) tritt dann als Bauherr auf (er kann das an einen Subunternehmer delegieren). Der Käufer übernimmt das Haus und vor allem Rechte und Pflichten erst mit der Abnahmen (Gefahrenübergang). Grunderwerbsteuer und Notargebühren werden auf den Gesamtpreis berechnet. Der Kauf unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.

Hier versucht der "Bauträger" die Bauherrenrolle an den Käufer zu schieben. Er verkauft das Grundstück zwangsweise in Verbindung mit einem Werkvertrag über einen Hausbau. Dabei ist der Käufer dann in der Rolle des Bauherren. Finanzamt und Notar erkennen den Spaß und berechnen ihre Steuern und Gebühren (mittlerweile) auf die gesamte Summe. Die Bauleistung ist Mehrwertsteuerpflichtig.

Notare warnen vor der zweiten Variante. Früher hat das wohl auch funktioniert, um die Grunderwerbsteuer zu sparen, aber das ist AFAIK heute kaum noch so.

IMHO(!) verbindet die zweite Variante die Nachteile des Bauträgerkaufs (Bauträger halt) mit denen des frei geplanten Hauses (keine Preisgarantie, allerlei Bauherrenaufgaben und Risiken zu tragen). Idealerweise kann man frei auf dem eigenen Grundstück bauen (bauträgerfrei). Wenn schon Bauträger, dann richtig.

(Da die echten Bauträger viel zukaufen und die dabei anfallende Umsatzsteuer an den Käufer weiterreichen, macht die Mehrwertsteuersache in der Praxis keinen Unterschied. Zahlt immer der Endkunde.)
Nordlys20.04.17 21:03
Bieber, Recht hast Du. Nur , um mit Bert Brecht zu reden, die Verhältnisse, sie sind nicht so. Jedenfalls zurzeit nicht. Wenige, viel zu wenige größere Städte weisen Bauland aus. Ist was auf dem Markt, zack, kauft es Firma Wohnglück und nur über Wohnglück ist es fortan bebaubar. Die Wohnglücks GMBhs gehen sogar noch weiter. Herr Bürgermeister, wir könnte da den Acker erwerben, was meinen Sie, wir erschliessen das alles, machen Ihnen den B Plan, kostet Sie nichts, und dann hat Ihr Ort wieder 50 Grundstücke. Das bebauen wir zackzack, Sie werden sehen, junge Familien will doch jeder, ach Herr Bürgermeister, dürfen wir Sie und Ihre Gattin nicht zu unserem Wohnglückseminar über Architektur der Renaissance nach Florenz einladen?
Fakt ist, unser B Plan, wo wir bauen, wurde von der Volksbank erstellt und im Stadtrat durchgewunken, die Grundstücke gehen exklusiv über die Volksbank, was meinste, wer da 90 % der Finanzierungen macht?, und rund die Hälfte der Grundstücke haben sich die Wohnglücks dieser Erde zackzack gleich mal gesichert, die schönsten Ecken waren schon weg, bevor die Erschliessung fertig war. Karsten
77.willo20.04.17 21:08
Zur MWST: es spielt bei genannten Summen in der Bemusterung eine Rolle. Unsere 50€ pro qm Fliesen die inkl. waren, waren eben die netto Preise und nicht die brutto Preise.
Caspar202020.04.17 21:28
Nordlys schrieb:
Die Wohnglücks GMBhs gehen sogar noch weiter. Herr Bürgermeister, wir könnte da den Acker erwerben

Dürfen se ja. Aber wie sagte dann bitte richtig; also auch als Bauträger auftreten und nicht schmu machen und den Käufer in eine noch schlechtere Situation bringen (also Grundstück mit planungsvertrag zu "koppeln".)

Einfach mal nach "Hände weg von verdeckten Bauherrenmodellen!" googeln.
Nairil21.04.17 08:41
Caspar2020 schrieb:

Einfach mal nach "Hände weg von verdeckten Bauherrenmodellen!" googeln.

Hätte ich mich doch nur im Vorfeld etwas besser informiert 🙁

Eigentlich hätten alle Alarmglocken angehen sollen, als der Hausverkäufer beim Verkauf des Grundstücks plötzlich als Privatmann auftrat ...
Bieber081521.04.17 11:39
77.willo schrieb:
Unsere 50€ pro qm Fliesen die inkl. waren, waren eben die netto Preise und nicht die brutto Preise.
Ja, gut, dass muss in der Bauleistungsbeschreibung eben präzise geregelt sein. In unsere Bauleistungsbeschreibung steht bei den Fliesen "25€/m² inkl. MwSt.". Dann ist es klar.
volksbankwohnglückbauträgergrundstückegrunderwerbsteuerfliesenbauleistungsbeschreibung