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ᐅ Feuchtigkeit in Souterrainwohnung


Erstellt am: 20.08.2017 13:26

R.Hotzenplotz 02.10.2017 06:18
Also an der Dämmung liegt es wohl nicht sondern offenbar am Mieterverhalten. Ein Grund für Schadenersatz ist das vermutlich trotzdem nicht. Auch wenn es ärgerlich ist, dass er lt. Bericht immer noch nicht seine Möbel von der Wand weg gestellt hat. Das wird teuer!

Da muss ich wohl eine umfassende Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag ausarbeiten, was er alles nicht machen darf.

- Lüften bei hohen Außentemperaturen (überhaupt das Lüften genau beschreiben)
- kein Wäsche trocknen in der Wohnung
- keine Möbel direkt an die Wand
- .......


Nie wieder eine Wohnung als Kapitalanlage zum vermieten!

Begehung: Fassade Außenaufnahme, Kellerlichtschacht und Bodenrisse


Bodenprobe mit Maßband; Dickbeschichtung ca. 3–5 mm sichtbar


Schlafzimmerwand mit Schimmelbefall und Maßband, zwei Ansichten


Bericht über Feuchtigkeit und Schimmel in einer Souterrain-Wohnung eines Mehrfamilienhauses.


Technischer Bericht über Kelleraußenwand-Beschichtung und Feuchtigkeit


Dokument mit Text über Schimmelbefall in Mietwohnung und Handlungsempfehlungen.


Hinweis zu Schimmel-Schaden durch falsches Lüften; Wiederherstellungsmaßnahmen.

Steffen80 02.10.2017 08:40
R.Hotzenplotz schrieb:

- Lüften bei hohen Außentemperaturen (überhaupt das Lüften genau beschreiben)
- kein Wäsche trocknen in der Wohnung
- keine Möbel direkt an die Wand

So ein Dreck...Dir als Vermieter würde ich aber was erzählen.

R.Hotzenplotz 02.10.2017 11:34
Steffen80 schrieb:
So ein Dreck...Dir als Vermieter würde ich aber was erzählen.

Das hat mir der Gutachter halt gesagt. Was soll ich denn machen? Ich kann doch nicht renovieren und dann schimmelt es wieder.....

nelly190 02.10.2017 19:59
Sprich mit ihm, vielleicht versteht er es dann besser. Gib ihm diese Salz Entfeuchter und er soll Zwei in der Wohnung aufstellen. Vielleicht reicht das ja schon.

R.Hotzenplotz 02.10.2017 20:16
Googelt doch mal

Schimmel im Sondereigentum – Verwalter muss Ursache nachgehen

Da landet man auf einer Seite eines Rechtsanwalts, wo es um das Thema Kostentragung auch für die Begutachtung geht. Verstehe ich das richtig, dass die Hausverwaltung / Eigentümergemeinschaft diesen Urteilen nach die Kosten für den Gutachter nun auch zu tragen hat, obwohl sich durch den Gutachtereinsatz und die Ausschachtung kein Schaden am Gemeinschaftseigentum gezeigt hat? Ich lese da heraus, dass die Verwaltung verpflichtet ist, einem Schaden im Gemeinschaftseigentum nachzugehen bzw. diesen auszuschließen. Es steht dort aber nichts über eine Kostenweiterbelastung.

Wie seht ihr das? Die Hausverwaltung fragt schon an, wie das mit den Kosten zu regeln sei.

aero2016 02.10.2017 20:20
R.Hotzenplotz schrieb:


Da muss ich wohl eine umfassende Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag ausarbeiten, was er alles nicht machen darf.

- Lüften bei hohen Außentemperaturen (überhaupt das Lüften genau beschreiben)
- kein Wäsche trocknen in der Wohnung
- keine Möbel direkt an die Wand
- .......

Dein Mieter wäre ja ziemlich schlecht beraten, wenn er das unterschreiben würde. Und was sollte ihn dazu bewegen eine Zusatzvereinbarung zu unterschreiben?

wo soll er seine Wäsche Deiner Meinung nach denn trocknen??

Für mich ist das Gutachten auch nicht wirklich sachgemäß.
Der Schimmel soll allein durch (zu viel) Lüften im Sommer kommen?
Klar, warme Sommerluft hat eine hohe Luftfeuchtigkeit-
aber das führt doch nicht zu Schäden in dem Ausmaß! Da
stimmt doch was an der Bausubstanz nicht. Ich vermute die Dämmung ist
nicht ausreichen/mangelhaft. Deswegen auch der vermehrte Schimmelbefall in den Ecken und in Bodennähe.

In der Wohnung würde ich keinen Tag länger bleiben anstelle Deines Mieters. Das ist ja hochgradig gesundheitsschädigend bei diesem Ausmaß an Schimmelbefall!
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