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ᐅ Festpreisbindung - Preiserhöhung nach Ablauf?


Erstellt am: 14.11.2018 09:50

chrisw81 14.11.2018 09:50
Hallo,

wir haben Ende Dezember 2017 den Werkvertrag für unser Haus unterschrieben und zur Prüfung geschickt, gültig ist er ab 15.2.2018. Die Preisbindung gilt laut Vertrag bis zum 30.9.2018, wenn bis dann mit dem Bau begonnen wird.
Durch Verzögerungen können wir leider dieses Jahr nicht mehr anfangen und ich habe jetzt im November eine Preiserhöhung bekommen, die sich nach einem statistischen Baupreisindex berechnet. Hierfür wurde der Anstieg von Q3 2018 zu Q1 2018 als Faktor genommen. Ich frage mich, kann für diesen Zeitraum der Preisbindung überhaupt die Preiserhöhung berechnet Warden oder nicht erst für den Zeitraum nach dem 30.9.2018?
Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen damit.

Vielen Dank schon mal.

nordanney 14.11.2018 10:49
chrisw81 schrieb:
ich habe jetzt im November eine Preiserhöhung bekommen, die sich nach einem statistischen Baupreisindex berechnet. Hierfür wurde der Anstieg von Q3 2018 zu Q1 2018 als Faktor genommen. Ich frage mich, kann für diesen Zeitraum der Preisbindung überhaupt die Preiserhöhung berechnet Warden oder nicht erst für den Zeitraum nach dem 30.9.2018?
Nun ja, was sagt denn Dein Werkvertrag? Wie ist eine Preiserhöhung dort denn definiert?

Ich finde es allerdings logisch, dass der Unternehmer Dir am 15.02. ein Angebot mit Preisen vom 15.02. gibt und Du jetzt die Preiserhöhung vom 15.02. bis heute tragen musst. Es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes. Ansonsten kann er Dir ja auch eine Preiserhöhung geben, die er für gerechtfertigt hält. Die müsstest Du dann tragen, unabhängig von irgendeinem Datum.

chrisw81 14.11.2018 13:35
nordanney schrieb:
Nun ja, was sagt denn Dein Werkvertrag? Wie ist eine Preiserhöhung dort denn definiert?

Ich finde es allerdings logisch, dass der Unternehmer Dir am 15.02. ein Angebot mit Preisen vom 15.02. gibt und Du jetzt die Preiserhöhung vom 15.02. bis heute tragen musst. Es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes. Ansonsten kann er Dir ja auch eine Preiserhöhung geben, die er für gerechtfertigt hält. Die müsstest Du dann tragen, unabhängig von irgendeinem Datum.
Die Preiserhöhung ist laut Werkvertrag nach diesem statistischen Baupreisindex definiert, aber nicht für welchen Zeitraum diese anzuwenden ist.

Logisch wäre es, wenn ich die Preiserhöhung von 30.9.2018 bis Baubeginn zahlen müsste, denn das ist ja der Zeitraum, in dem ich außerhalb der Preisbindung bin. Hätte ich am 30.9.2018 angefangen zu bauen, hätte ich ja keine Erhöhung für den Zeitraum davor bezahlt, warum soll ich jetzt die Erhöhung für die Zeit davor zahlen?

cschiko 14.11.2018 13:53
chrisw81 schrieb:
Logisch wäre es, wenn ich die Preiserhöhung von 30.9.2018 bis Baubeginn zahlen müsste, denn das ist ja der Zeitraum, in dem ich außerhalb der Preisbindung bin. Hätte ich am 30.9.2018 angefangen zu bauen, hätte ich ja keine Erhöhung für den Zeitraum davor bezahlt, warum soll ich jetzt die Erhöhung für die Zeit davor zahlen?

Ob das zwingend die logische Sichtweise ist? Ich denke nicht, Preisbindung heißt halt das er sich innerhalb dieses Zeitraums an den Preis bindet. Danach dann eben nicht mehr, sondern dann auf das im Grunde dann "gültige" Preisniveau erhöht. Hätte der Bau innerhalb des Zeitraum begonnen, wäre der Preis so geblieben. Nun wird er eben auch für diesen Zeitraum angepasst, das ist, auch wenn es schmerzt, die aus meiner Sicht logische Umsetzung. Am Ende der Preisbindung wird eben der für den dann aktuellen Zeitpunkt geltende Preis angesetzt und in diesem Fall wird dieser eben durch Anwendung des Baupreisindex bestimmt, der sich über den verstrichenen Zeitraum hinweg ergibt.

chrisw81 14.11.2018 13:57
cschiko schrieb:
Ob das zwingend die logische Sichtweise ist? Ich denke nicht, Preisbindung heißt halt das er sich innerhalb dieses Zeitraums an den Preis bindet. Danach dann eben nicht mehr, sondern dann auf das im Grunde dann "gültige" Preisniveau erhöht. Hätte der Bau innerhalb des Zeitraum begonnen, wäre der Preis so geblieben. Nun wird er eben auch für diesen Zeitraum angepasst, das ist, auch wenn es schmerzt, die aus meiner Sicht logische Umsetzung. Am Ende der Preisbindung wird eben der für den dann aktuellen Zeitpunkt geltende Preis angesetzt und in diesem Fall wird dieser eben durch Anwendung des Baupreisindex bestimmt, der sich über den verstrichenen Zeitraum hinweg ergibt.
Ok das könnte ich auch noch nachvollziehen, aber dann erwarte ich jetzt auch eine Preisbindung für die nächsten X Monate, so wie ich damals auch eine Preisbindung hatte.

cschiko 14.11.2018 14:04
chrisw81 schrieb:
Ok das könnte ich auch noch nachvollziehen, aber dann erwarte ich jetzt auch eine Preisbindung für die nächsten X Monate, so wie ich damals auch eine Preisbindung hatte.

Auf welcher Grundlage? Nach Vertrag war der Preis für den festgelegten Preis gebunden, ab dann wird er eben neu bestimmt bzw. anhand des Index angepasst. Dies wird aber wahrscheinlich nicht tagesgenau passieren. Aber sicherlich wird der Preis erneut angepasst, wenn es weitere Monate dauert bis der Bau beginnt. Genaueres musst du aber mit deinem Hausverkäufer besprechen, also wie lange er dir den jetzigen Preis garantiert.

Wenn sich der Baubeginn aber deinerseits noch deutlich hinzieht, wird er ihn sicherlich erneut anpassen. Was ja auch, neutral betrachtet, verständlich ist.
preisbindungpreiserhöhungwerkvertragbaupreisindex