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ᐅ Festpreisbindung - Preiserhöhung nach Ablauf?


Erstellt am: 14.11.2018 09:50

chrisw81 14.11.2018 14:18
cschiko schrieb:
Auf welcher Grundlage? Nach Vertrag war der Preis für den festgelegten Preis gebunden, ab dann wird er eben neu bestimmt bzw. anhand des Index angepasst. Dies wird aber wahrscheinlich nicht tagesgenau passieren. Aber sicherlich wird der Preis erneut angepasst, wenn es weitere Monate dauert bis der Bau beginnt. Genaueres musst du aber mit deinem Hausverkäufer besprechen, also wie lange er dir den jetzigen Preis garantiert.

Wenn sich der Baubeginn aber deinerseits noch deutlich hinzieht, wird er ihn sicherlich erneut anpassen. Was ja auch, neutral betrachtet, verständlich ist.
Das wäre ja dann aber deutlich zum Vorteil des Bauunternehmens, welches auf einmal keine Preisbindungszeit mehr auf seine Kosten leistet. Ich frage aber noch mal nach, wie lange der aktuelle Preis gültig ist.

cschiko 14.11.2018 14:32
chrisw81 schrieb:
Das wäre ja dann aber deutlich zum Vorteil des Bauunternehmens, welches auf einmal keine Preisbindungszeit mehr auf seine Kosten leistet. Ich frage aber noch mal nach, wie lange der aktuelle Preis gültig ist.

Wieso sollte es dies denn auch tun? Die eingeräumte Preisbindung galt für den festgelegten Zeitraum, in dem du es dann nicht geschafft hast anzufangen. Folglich ist die Sache durch! Es würde mich auf jeden Fall wundern, wenn sich das BU deutlich länger als ich sage mal etwa nen Monat an den Preis gebunden fühlt.

chrisw81 14.11.2018 14:51
cschiko schrieb:
Wieso sollte es dies denn auch tun? Die eingeräumte Preisbindung galt für den festgelegten Zeitraum, in dem du es dann nicht geschafft hast anzufangen. Folglich ist die Sache durch! Es würde mich auf jeden Fall wundern, wenn sich das BU deutlich länger als ich sage mal etwa nen Monat an den Preis gebunden fühlt.
Dann ist diese Klausel aber eine, die den Unternehmer einseitig ohne jegliche Gegenleistung bevorzugt. Es entspricht ja sogar einem zusätzlichen Gewinn. Eventuell ist die Klausel demnach sogar ungültig.

cschiko 14.11.2018 14:57
Wieso bevorteilt sie den Unternehmer? Sie sichert dem Auftraggeber für einen gewissen Zeitraum einen festen Preis zu, wenn er innerhalb dieses Zeitraums mit dem Bau beginnt bzw. ja eher den Bau beginnen lässt. Wenn dies nun, aus seinem Verschulden, nicht der Fall ist, so ist die Preisbindung hinfällig und der Preis wird quasi zum Baubeginn neu festgesetzt.

Wenn also die Gründe dafür, das der Bau nicht im angedachten Fenster begann in deiner Verantwortung liegen ist es dein Problem. Du hast es dann versäumt innerhalb der Preisbindung den Bau zu beginnen und musst jetzt die Preiserhöhung anhand des Index schlucken. Hättest du am letzten Tag der Frist angefangen, wäre eben zum vereinbarten Preis gebaut worden.

Pumbaa 14.11.2018 15:02
Ein Sonderangebot im Supermarkt gilt auch nur in einem bestimmten Zeitraum. Wenn du es in dieser Zeit nicht schaffst, einzukaufen, zahlst du halt den Normalpreis oder wartest auf ein eventuelles neues Sonderangebot

chrisw81 14.11.2018 15:14
cschiko schrieb:
Wieso bevorteilt sie den Unternehmer? Sie sichert dem Auftraggeber für einen gewissen Zeitraum einen festen Preis zu, wenn er innerhalb dieses Zeitraums mit dem Bau beginnt bzw. ja eher den Bau beginnen lässt. Wenn dies nun, aus seinem Verschulden, nicht der Fall ist, so ist die Preisbindung hinfällig und der Preis wird quasi zum Baubeginn neu festgesetzt.

Wenn also die Gründe dafür, das der Bau nicht im angedachten Fenster begann in deiner Verantwortung liegen ist es dein Problem. Du hast es dann versäumt innerhalb der Preisbindung den Bau zu beginnen und musst jetzt die Preiserhöhung anhand des Index schlucken. Hättest du am letzten Tag der Frist angefangen, wäre eben zum vereinbarten Preis gebaut worden.
Nehmen wir mal an, ich hätte 2 Tage nach Ende der Preisbindung angefangen zu bauen, dann hätte ja der Unternehmer die Erhöhung der kompletten Zeit nach Vertragsabschluss statt der 2 Tage als Gewinn eingestrichen.

Weiterhin ist mir auch noch unklar, wenn jetzt von meiner Seite aus alles möglich ist, aber der Baubeginn durch den Winter verzögert wird, dann ist es ja nicht mehr mein Verschulden?
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