ᐅ Festpreisbindung - Preiserhöhung nach Ablauf?
Erstellt am: 14.11.18 09:50
Ehrlich gesagt ich finde den Sachverhalt mehr als klar. Auch die Argumente die hier geliefert wurden zielen genau darauf ab, warum und wieso nun im vollen Maß diese Preiserhöhung durchschlägt. Im vornherein kann man viele Parameter wie Dauer der Preisbindung, was ist ein Verzug und was nicht, wie hoch fällt die Erhöhung nach Preisbindung aus, usw. vertraglich festhalten.
Da gibt es nichts mehr zu diskutieren, es sei denn der GU geht aus Kulanz auf dich zu.
Da gibt es nichts mehr zu diskutieren, es sei denn der GU geht aus Kulanz auf dich zu.
Zaba12 schrieb:
Ehrlich gesagt ich finde den Sachverhalt mehr als klar. Auch die Argumente die hier geliefert wurden zielen genau darauf ab, warum und wieso nun im vollen Maß diese Preiserhöhung durchschlägt. Im vornherein kann man viele Parameter wie Dauer der Preisbindung, was ist ein Verzug und was nicht, wie hoch fällt die Erhöhung nach Preisbindung aus, usw. vertraglich festhalten.
Da gibt es nichts mehr zu diskutieren, es sei denn der GU geht aus Kulanz auf dich zu.In der Klausel steht, dass die Preiserhöhung nicht greift, wenn die Verzögerung durch vertretbare Umstände verursacht durch den Bauherren zustande gekommen ist. Das hört sich ja so an, als könnte die Baufirma alles hinauszögern und somit die Preiserhöhung durchsetzen. Das finde ich schon dreist.Zaba12 schrieb:
Warum soll der Vertrag zu deinen Gunsten sein. Wenn Du ihn nicht geprüft und anpassen lassen hast. Die Verträge sind grundsätzlich wasserdicht und Dutzende wenn nicht hunderte Male so unterschriebenIch denke nicht, dass Klauseln nur zu Gunsten eines Beteiligten sein dürfen.chrisw81 schrieb:
Ich denke nicht, dass Klauseln nur zu Gunsten eines Beteiligten sein dürfen.Du hast ja auch gedacht das Du nur für den Zeitraum nach der Preisbindung draufzahlt. Es gilt das was Du unterschrieben hast egal ob nachteilig oder nicht.M
montessalet19.11.18 14:11chrisw81 schrieb:
Ich denke nicht, dass Klauseln nur zu Gunsten eines Beteiligten sein dürfen.Und warum nicht? Es gilt Vertragsfreiheit (solange nicht zwingendes Recht verletzt wird)….Ähnliche Themen