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ᐅ Feinjustierung Fußbodenheizung im Neubau über Gewährleistung? Erstbezug


Erstellt am: 28.05.16 09:10

fraubauer28.05.16 18:15
Tom1607 schrieb:
meines wissens ist ein Hydraulischer Abgleich seit 09/2015 beim Neubau verpflichtend. Zumindest laut Energieagentur. Geregelt ist das hier
DIN 4701 / 10
VOB/C - DIN 18380 Absatz 3.1.1 und 3.5.1

Im übrigen ist der Hydraulische Abgleich bei einer FB Heizung mit Einzelraumregelung an sich Sinnfrei. Ausser vielleicht bei mehreren Kreisen je Raum.

Danke für die Info.
D.h. also, dass ich mir hier keine Gedanken machen muß.
Möchte ungern mit dem Heizungsbauer diskutieren.
Danke
fraubauer31.05.16 17:06
Tom1607 schrieb:
: ich stimme dir zu das die Einzelraumregegelung bei einer vernünftig ausgelegten und eingeregelten FB Heizung sinnfrei ist. aber das scheitert schon an 2 Punkten 1.Die ERR ist vorgeschrieben (Haben halt wieder mal Bürokraten aufgrund von Lobbyarbeit entschieden) und 2. die Heizis in der Regel die Abstände der Rohre größer machen und dafür die Vorlauftemperatur ans obere limit legen um die Energie zu bekommen. Aber Kunde schaut halt auf den Preis und geht zum billigsten (=>mehrkosten bei der Anschaffung aufgrund größere Rohrlänge und evtl mehr Heizkreisen). Die wenigsten kennen doch die Zusammenhänge zwischen Vorlauftemperatur und Rohrabstand ....

Vielen Dank für die Info.
Soll ich nun den Bauträger bzw. den Heizungsbauer (beide sind ja bei der Übergabe der neuen Wohnung nach Kfw70 dabei) bzgl. dem "hydraulischen Abgleich" ansprechen?
Möchte mich ungern blamieren.
Oder muß dies bereits geschehen sein, da ja kfw70 bauweise.
Darf ich dann nach einem Protokoll fragen?
Oder soll ich fragen "ist oder wird der hydraulische Abgleich der Fußbodenheizung gemacht/noch gemacht"???

Danke
Bieber081531.05.16 21:48
Sag einen der folgenden Sätze, falls man nicht ungefragt das Protokoll des hydraulischen Abgleichs übergibt.
- Das Protokoll des hydraulischen Abgleichs kann ich unter den überreichten Unterlagen nicht finden. Haben Sie es dabei?

- Bitte geben Sie mir das Protokoll des hydraulischen Abgleichs!

- Ach, das Protokoll haben Sie nicht dabei? Dann werde ich das Fehlen des Protokolls des hydraulischen Abgleichs im Abnahmeprotokoll zur Wohnung aufnehmen. [*wer schreibt der bleibt*]
fraubauer01.06.16 08:50
Bieber0815 schrieb:
Sag einen der folgenden Sätze, falls man nicht ungefragt das Protokoll des hydraulischen Abgleichs übergibt.
- Das Protokoll des hydraulischen Abgleichs kann ich unter den überreichten Unterlagen nicht finden. Haben Sie es dabei?

- Bitte geben Sie mir das Protokoll des hydraulischen Abgleichs!

- Ach, das Protokoll haben Sie nicht dabei? Dann werde ich das Fehlen des Protokolls des hydraulischen Abgleichs im Abnahmeprotokoll zur Wohnung aufnehmen. [*wer schreibt der bleibt*]

Super. Vielen Dank.
Und dann füge ich noch hinzu "und der Engergieausweis" ist auch nicht dabei.
protokollheizungsbauerwohnungkfw70