ᐅ Feinjustierung Fußbodenheizung im Neubau über Gewährleistung? Erstbezug
Erstellt am: 28.05.16 09:10
F
fraubauer
Schönen guten Tag.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat aus der Praxis geben.
Ich ziehe ja bald in eine neue ETW (Kfw70, Pellets, Fußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwasser)
eines Mehrfamilienhauses ein.
Wird in der Regel die Heizung korrekt eingestellt oder Anfangs eine Art Grundeinstellung.
Ich werde ja die erste Zeit keine Heizung bis zum Herbst benötigen.
Auch läuft die Heizung zur Übergabe ja nicht.
Weiß also nicht, ob die Fußbodenheizung überhaupt geht bzw. ob die korrekt eingestellt ist.
Da ich Laie bin, weiß ich ja auch nicht, ob diese -falls justiert- überhaupt korrekt eingestellt ist.
Fällt eine Justierung der Fußbodenheizung zur Gewährleistung? Oder darf mir dann der Heizungsbauer eine Rechnung
ausstellen?
Und darf ich den Heizungsbauer oder BT nach einer "Heizungs/Einstellungskurve" fragen? Die könnte ich dann mal von einem Heizungsbauer anschauen lassen.
Besten Dank
erika
Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat aus der Praxis geben.
Ich ziehe ja bald in eine neue ETW (Kfw70, Pellets, Fußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwasser)
eines Mehrfamilienhauses ein.
Wird in der Regel die Heizung korrekt eingestellt oder Anfangs eine Art Grundeinstellung.
Ich werde ja die erste Zeit keine Heizung bis zum Herbst benötigen.
Auch läuft die Heizung zur Übergabe ja nicht.
Weiß also nicht, ob die Fußbodenheizung überhaupt geht bzw. ob die korrekt eingestellt ist.
Da ich Laie bin, weiß ich ja auch nicht, ob diese -falls justiert- überhaupt korrekt eingestellt ist.
Fällt eine Justierung der Fußbodenheizung zur Gewährleistung? Oder darf mir dann der Heizungsbauer eine Rechnung
ausstellen?
Und darf ich den Heizungsbauer oder BT nach einer "Heizungs/Einstellungskurve" fragen? Die könnte ich dann mal von einem Heizungsbauer anschauen lassen.
Besten Dank
erika
F
fraubauer28.05.16 18:15Tom1607 schrieb:
meines wissens ist ein Hydraulischer Abgleich seit 09/2015 beim Neubau verpflichtend. Zumindest laut Energieagentur. Geregelt ist das hier
DIN 4701 / 10
VOB/C - DIN 18380 Absatz 3.1.1 und 3.5.1
Im übrigen ist der Hydraulische Abgleich bei einer FB Heizung mit Einzelraumregelung an sich Sinnfrei. Ausser vielleicht bei mehreren Kreisen je Raum.Danke für die Info.
D.h. also, dass ich mir hier keine Gedanken machen muß.
Möchte ungern mit dem Heizungsbauer diskutieren.
Danke
F
fraubauer31.05.16 17:06Tom1607 schrieb:
@Mycraft : ich stimme dir zu das die Einzelraumregegelung bei einer vernünftig ausgelegten und eingeregelten FB Heizung sinnfrei ist. aber das scheitert schon an 2 Punkten 1.Die ERR ist vorgeschrieben (Haben halt wieder mal Bürokraten aufgrund von Lobbyarbeit entschieden) und 2. die Heizis in der Regel die Abstände der Rohre größer machen und dafür die Vorlauftemperatur ans obere limit legen um die Energie zu bekommen. Aber Kunde schaut halt auf den Preis und geht zum billigsten (=>mehrkosten bei der Anschaffung aufgrund größere Rohrlänge und evtl mehr Heizkreisen). Die wenigsten kennen doch die Zusammenhänge zwischen Vorlauftemperatur und Rohrabstand ....Vielen Dank für die Info.
Soll ich nun den Bauträger bzw. den Heizungsbauer (beide sind ja bei der Übergabe der neuen Wohnung nach Kfw70 dabei) bzgl. dem "hydraulischen Abgleich" ansprechen?
Möchte mich ungern blamieren.
Oder muß dies bereits geschehen sein, da ja kfw70 bauweise.
Darf ich dann nach einem Protokoll fragen?
Oder soll ich fragen "ist oder wird der hydraulische Abgleich der Fußbodenheizung gemacht/noch gemacht"???
Danke
B
Bieber081531.05.16 21:48Sag einen der folgenden Sätze, falls man nicht ungefragt das Protokoll des hydraulischen Abgleichs übergibt.
- Das Protokoll des hydraulischen Abgleichs kann ich unter den überreichten Unterlagen nicht finden. Haben Sie es dabei?
- Bitte geben Sie mir das Protokoll des hydraulischen Abgleichs!
- Ach, das Protokoll haben Sie nicht dabei? Dann werde ich das Fehlen des Protokolls des hydraulischen Abgleichs im Abnahmeprotokoll zur Wohnung aufnehmen. [*wer schreibt der bleibt*]
- Das Protokoll des hydraulischen Abgleichs kann ich unter den überreichten Unterlagen nicht finden. Haben Sie es dabei?
- Bitte geben Sie mir das Protokoll des hydraulischen Abgleichs!
- Ach, das Protokoll haben Sie nicht dabei? Dann werde ich das Fehlen des Protokolls des hydraulischen Abgleichs im Abnahmeprotokoll zur Wohnung aufnehmen. [*wer schreibt der bleibt*]
F
fraubauer01.06.16 08:50Bieber0815 schrieb:
Sag einen der folgenden Sätze, falls man nicht ungefragt das Protokoll des hydraulischen Abgleichs übergibt.
- Das Protokoll des hydraulischen Abgleichs kann ich unter den überreichten Unterlagen nicht finden. Haben Sie es dabei?
- Bitte geben Sie mir das Protokoll des hydraulischen Abgleichs!
- Ach, das Protokoll haben Sie nicht dabei? Dann werde ich das Fehlen des Protokolls des hydraulischen Abgleichs im Abnahmeprotokoll zur Wohnung aufnehmen. [*wer schreibt der bleibt*]Super. Vielen Dank.
Und dann füge ich noch hinzu "und der Engergieausweis" ist auch nicht dabei.
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