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ᐅ Fassadendämmung Doppelhaushälfte was/wie muss durch Nachbarn genehmigt sein


Erstellt am: 09.04.18 08:56

erogluoe09.04.18 08:56
Hallo liebe Forum Mitglieder,

ich habe einige Frage bezüglich der von meiner Seite aus geplanten Sanierung der Doppelhaushälfte und hoffe das ihr mir hierbei behilflich sein könnt.
Hierbei möchte ich meine eigene Doppelhaushälfte nach KfW dämmen lassen.
Laut Teilungserklärung sind die 2 Doppelhaushälften komplett bezüglich rechtlicher Seite voneinander getrennt.
Jedoch muss bei meinem Fall das Dach erweitert werden (ca.2 -3 Ziegelreihen) , damit die Dämmung auch von oben geschützt ist.
Dabei muss man auch die Dachrille bei mir und meinem Nachbar so anpassen, dass weiterhin Regenwasser abfließen kann.
Außerdem empfiehlt der Stuckateur auch, ein wenig (ca.50cm) über die eigene Grenze zum Nachbar die Dämmung anzubringen, damit keine Kältebrücke entsteht.

Bei was benötige ich die Genehmigung des Nachbars? Wie muss diese Aussehen?
Gibt es hier im Forum ein mögliches Musterschreiben, an dem man sich bezüglich Formulierungen orientieren könnte?

Ich danke euch im Voraus für die möglichen Antworten.

Danke
Mastermind109.04.18 09:53
Den Nachbarn (nachdem man weiss was man rechtlich machen müsste) einfach zu fragen ob er evtl. auch an einer Dämmung interessiert ist? Dadurch wird es für jeder doch etwas günstiger... Der Gerüstbauer kommt für den auf und Abbau fürs gesamte Haus. Der Dachdecker ebenfalls. Der Verputzer....usw...
Klar, der Nachbar muss das entsprechende Kleingeld haben....

In den Zuge würde ich im gleich noch ne Rechnung zu den geplanten Energieeinsparungen zur Hand geben...

In welchem Bundesland wird die Fassade gemacht?
erogluoe09.04.18 10:47
Mit dem Nachbar habe ich auch schon gesprochen.
Dieser hat kein Interesse die Fassade zu dämmen. Er hat die Vorstellung, dass Dämmung gleich Schimmel im Haus bedeutet ))

Baujahr 1985 in Baden-Württemberg.
Deliverer09.04.18 10:50
Darf man fragen, was die Dämmung (komplett) kostet und wie hoch die bisherigen Heizkosten (möglichst ohne Warmwassererzeugung) im Jahr sind?
Caspar202009.04.18 11:08
Du darfst ohne dessen Zustimmung keinen Jota auf seine Grundstücksseite mit der Dämmung.

"Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Wärmedämmung nicht auf das Nachbargrundstück ragen darf, berichtet die ARGE Baurecht."

Also, wenn er sagt jo, dann nur schriftlich und am besten im Grundbuch eintragen lassen. Ansonsten kommt vielleicht mal ein späterer Eigentümer und sagt es muss wieder runter von seinem Grund.
erogluoe09.04.18 11:31
Die Dämmung inkl. Erweiterung Dach kostet 21 T.
Heizkosten sind aktuell bei 1300 € im Jahr.

Ich danke dir für die Info.
Benötige ich auch einen Grundbucheintrag wenn es nur um die Thematik "Dachrille" für Regenwasser geht?
Die 50cm vom Nachbar sind ja nämlich nur eine Empfehlung vom Stuckateur. Ist aber kein muss!
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