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ᐅ Estrich zu dünn im Neubau, wie vorgehen?


Erstellt am: 13.01.26 19:00

S
Snowy36
23.01.26 11:18
Wohl
Kaum …Halt uns auf dem laufenden 
K
KlaRa
23.01.26 17:23
Irgendwie scheint mein gerade geschriebener Text ins Nirwana abgewandert zu sein Hier also noch einmal:
Richtig ist, dass unter Punkt 8 der DIN 18560 Teil 2 eine Überdeckung über Heizelementen von 45mm im Wohnungsbau gefordert wird.
Das bedeutet auch, dass ene Estrich-Nenendicke von 65 bis 70mm ausgeschrieben sein musste.
Wäre eine Überdeckung von 43mm gegeben, nun, bei ordnungsgemäßer Verdichtung des Mörtels beim Einbau wäre das jetzt kein großes Problem.
Vorausgesetzt, die Estrichdicke wäre an jeder Stelle des Raumes gegeben.
Zum Aufdoppeln eines zu schwach geratenen Estrichs:
bei einem Größtkorn des Kieses von 5mm müsste die neue Mindestdicke schon 15mm sein.
Die Bestandsestrichoberfläche wird angeschliffen, Staub abgesaugt und mit einer Haftbrücke auf Dispersionsbasis grundiert.
Wahrscheinlich haben wir diese Aufbauhöhe jedoch nicht, sodass ein Standardmörtel nicht einzusetzen ist.
Welche Möglichkeit haben wir noch?
Falsch wäre es, auf den Bestandsestrich eine hochfeste Spachtelmasse aufzuziehen. Nach dem Motto: Höhe stimmt jetzt.
Die Gefahr, dass die Verbundzone aufgrund höherer Schwindkräfte (bei höherer Mörtelfestigkeit)  abreißt, ist gut sichtbar. Für mich zumindest.
Welche Möglichkeit außer kompletter Rückbau ist/kann in Erwägung gezogen werden?
Zunächst einmal würde ich als Bauherr eine Gewährleistungsverlängerung von 2 Jahren über die ohnehin bestehende Gewährleistungsfrist hinaus fordern.
Dann kann man die Oberfläche des Bestandsestrichs gut anschleifen, Staub absaugen, Grundierung mit einem Epoxidharz und noch in der Nassphase mit feuergetrocknetem Quarzsand abwerfen.
Nach dem Aushärten losen Sand absaugen und oberhalb eines vollflächig verlegten Stabilisierungsgewebes eine hochfeste Spachtelmasse in notwendiger Dicke aufspachteln.
Gut, das alles ist nicht DIN-konform.
Aber es würde zumindest ohne Rückbau funktionieren.
------------------
Lässt sich der verantwortliche Unternehmer nicht auf eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein: Rückbau des Estrichs fordern, da die Leistung nicht erbracht wurde und weiter nicht DIN-konform weitergearbeitet werden kann.
Ich denke, das sollte jedoch für den Unternehmer ein guter (und preiswerterer Weg) sein, den er akzeptieren kann.
----------------------
Gutes Gelingen:   KlaRa
B
Bierwächter
26.01.26 00:24
Vielen Dank für die Antwort!
Der Termin liegt jetzt hinter uns und eigentlich sieht es aktuell so aus als würden wir den Estrich so lassen. Es wurden ein paar Stellen aufgeklopft und nachgemessen. An der Stelle zur Dusche an der ich ursprünglich gemessen hatte sackt es ab, bei den Probelöchern war es immerhin etwas mehr Estrich. Nicht so viel wie die Din verlangt aber immerhin nicht 45mm. Ich glaube es waren so 55-58mm. Laut Estrichleger passt unser Estrich im Schnitt mit 60mm, der hat aber schon etwas zu tief gemessen. Realistisch sind eher die 55mm im Schnitt, vielleicht etwas mehr. Es wurde auch was beigemischt für schnellere Trocknung und laut ihm auch für Festigkeit. Gebe ich nicht viel drauf, wollts nur erwähnen. 
Bauleiter und Estrichleger haben sich erst mal angezofft wer den Meterstrich gezogen hat, will natürlich keiner zugeben. Bauleiter war es aber sehr sicher nicht. Jedenfalls denken wir nicht, dass der Estrich reißen wird, wissen können wir es aber natürlich nicht. Die Alternative sieht für uns nach einem Rechtsstreit aus. Da gehen wir lieber etwas Risiko mit dem aktuellen Estrich ein. Ein Rechtsstreit klingt nach langer Verzögerung, Stress und Geld. Das wollen wir in der Situation wie sie jetzt ist nicht in Kauf nehmen.
Es macht mir aber den Anschein, dass ein Estrich wie wir ihn nun haben keine Seltenheit ist. Generell wird wohl überall sehr ungenau gearbeitet was den Hausbau angeht, nachdem ich nun einige Zeit auf der Baustelle verbracht habe und mit einigen anderen gesprochen habe. Die Estrichfirma hat im Bereich der Haustür noch etwas Nivelliermasse auf Haftgrund vergossen. So etwa 5mm.
Weiter geht es dann bald mit unserem Fliesenleger (nicht vom GU), der Ausgleichsmasse verteilt, wo das Parkett hin soll. Räume mit Fliesen gleicht er dann mit Fliesenkleber an. Soweit unser aktueller Plan. 

Gestern ist uns ein weiterer Fehler aufgefallen, der Wasseranschluss des Waschbeckens im WC muss deutlich tiefer. Es waren bisher einfach sehr viele Dinge, keine Katastrophen aber nervige Dinge, die nicht passten und das nagt langsam ordentlich an unseren Nerven. Mit so gut wie keinem Arbeiter der Subunternehmer, der bisher vor Ort war konnte ich zufrieden sein. Freunde von uns haben 2019 auch mit der Firma gebaut, aber schlüsselfertig. Die konnten nicht meckern, waren aber auch nicht wirklich beim Bau vor Ort und wissen nur grob wie unter der Oberfläche gearbeitet wurde. Ich war sehr viel beim Bau vor Ort dabei und habe natürlich alles mitbekommen. 
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