W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Estrich schief - Beseitigung Mangel abgelehnt


Erstellt am: 21.04.2015 22:19

EarlyBird 21.04.2015 22:19
Hallo alle zusammen, ich hoffe ich bin mir meiner Frage hier richtig:

Wir haben einen schiefen Estrich. Dieser steigt auf 35cm um mehr als10mm zu Wand ab. Gehen wir davon aus, dass der Mangel zweifelsfrei da ist. Auf dem schiefen Boden wurde der Bodenbelag verlegt. Dabei wurde der schiefe Boden zwar bemerkt, aber nicht als Baumangel erkannt (Unkenntnis der Sachlage).

Nach Erkennen der Sachlage wurde der Baufirma der Mangel angezeigt (per Email). Die Beseitigung wurde durch die Baufirma aber abgelehnt, mit der Begründung, dass man nichts mehr machen könne, da der Bodenbelag verlegt wurde ohne vorher den Boden zu prüfen.

Ist das so? Ist die Firma nicht mehr dafür zuständig, diesen Mangel zu beheben? Oder ist es nicht u.U. so, dass die Firma den Mangel beseitigen muss, aber nicht für die Kosten des neu zu verlegenden Bodenbelages verpflichtet werden kann?

Musketier 21.04.2015 22:57
Bei uns hat der Fliesenleger das geprüft und dann durfte die Estrichfirma nacharbeiten. Erst dann hat der Fliesenleger überhaupt angefangen. Ob das generell so Standard ist, kann ich nicht sagen.
Wer hat denn den Bodenbelag gelegt?

hanse987 22.04.2015 01:21
Bei solchen Ebenheitssachen wurde bei uns in der Firma immer gleich die DIN 18202 (Toleranzen am Bau) herausgekramt. Ich denke dort ist der Estrich und der der fertige Bodenbelag geregelt. Hab die Norm leider nicht zur Hand. Schau ob du die Norm ergoogeln kannst. Wenn der Estrich außerhalb der Norm ist, würde ich mit dem mal argumentieren!

DG 22.04.2015 10:00
Das klingt so doof, da würde ich sofort einen Fachanwalt für Baurecht hinzuziehen, weil ein Handwerker die Schuld auf den anderen abwälzt. Gewährleistung am Bau ist auch so vertrackt, das würde ich - obwohl ich behaupte, mich ein wenig auszukennen und ggflls. auch ohne Jurist durchsetzen zu können - nie angehen, ohne zumindest mal mit einem Anwalt für Baurecht gesprochen zu haben.

Fakt ist: es haben beide gepennt - der Estrichleger hat die Toleranz nicht eingehalten, der Bodenverleger hat es ungeprüft übernommen, falls Ihr eine Bauaufsicht habt, hat die auch gepennt ... und ihr sollt den Schaden tragen. Wenn ihr allerdings keine Bauaufsicht hattet und diese Aufgabe selbst übernommen habt, kann/wird Euch mit Sicherheit eine Teilschuld angerechnet.

Normalerweise sollte es aber zwischen den Gewerken sowas wie eine Übernahme geben, d.h., der Bodenleger darf erst mit seinen Arbeiten anfangen, wenn das vorherige Gewerk, auf das er aufbaut, abgenommen/freigegeben ist. Ob das immer so gemacht wird bzw. schriftlich dokumentiert ist, steht auf einem ganz anderen Blatt, aber es ist auch so, dass man nicht einfach ein fehlerhaftes Gewerk übernehmen darf, wenn man fachlich in der Lage ist, das zu erkennen/prüfen.

Kann man jetzt lange dran rumtheoretisieren, aber ich glaube, ohne RA kommt Ihr da kaum weiter. Ich würde der Sache nach Rücksprache mit einem Anwalt vielleicht eine letzte Chance geben, indem ich beide Handwerker schriftlich mit Frist anschreibe, dass sie sich schriftlich zur Sache äußern und eine terminierte Schadensregulierung anbieten, also gar nicht zur Option stellen, ob sie den Schaden zu verantworten haben (beide!), sondern nur danach fragen, wann der Schaden an deren VS gemeldet und kostenfrei reguliert wird. Ggflls. Kopie direkt an die Versicherungen, die müssten ja bekannt sein.

Wenn die Frist (Max. 14 Tage) abläuft bzw. nur leere Worthülsen zurückkommen, würde ich das spätestens dann einem RA übergeben.

MfG
Dirk Grafe

Bauexperte 22.04.2015 13:46
Hallo,

für einen frühen Vogel läßt Du Dir viel Zeit, auf Beiträge zu reagieren
EarlyBird schrieb:

Wir haben einen schiefen Estrich. Dieser steigt auf 35cm um mehr als10mm zu Wand ab.
Fällt um 10 mm ab oder steigt an? Im letzten Stück von 35 cm oder kontinuierlich von Wand zu Wand?
EarlyBird schrieb:

Gehen wir davon aus, dass der Mangel zweifelsfrei da ist.
Wer ist "wir" ? Ich sehe das (noch) anders
EarlyBird schrieb:

Auf dem schiefen Boden wurde der Bodenbelag verlegt. Dabei wurde der schiefe Boden zwar bemerkt, aber nicht als Baumangel erkannt (Unkenntnis der Sachlage).
Sicheres Auftreten bei völliger Unkenntnis der Sachlage?
EarlyBird schrieb:

Nach Erkennen der Sachlage wurde der Baufirma der Mangel angezeigt (per Email).
2x falsch; Mangel kann ich (vlt. noch nicht) erkennen, eine Mängelanzeige schickt der kluge Bauherr nicht via Mail!
EarlyBird schrieb:

Die Beseitigung wurde durch die Baufirma aber abgelehnt, mit der Begründung, dass man nichts mehr machen könne, da der Bodenbelag verlegt wurde ohne vorher den Boden zu prüfen.
Da schließt sich der Kreis ... vielleicht, vermutlich, endgültig?

Schreibe bitte etwas genauer, über welche Abweichungen im Estrich Du schreibst und auch zu den näheren Umständen Deines Vertrages: GU/GÜ oder Vergabe via Architekt.

Grüße, Bauexperte

EarlyBird 23.04.2015 21:31
Guten Abend,

vielen Dank für alle konstruktiven Antworten.

Ich präzisiere meine ungenauen bzw. fehlerhaften Beschreibungen:

Der Estrich steigt auf den letzten 35 cm zur Wand um 10 mm an. Wenn ich die oben erwähnte DIN richtig verstanden habe ist dies nicht zulässig, also gehe ich (wir war in diesem Fall meine Frau und ich) von einem baulichen Mangel aus. Derjenige der bei völliger Unkenntnis der Sachlage sicher Auftritt war ich selber. Bei dem Fußboden handelt es sich um in Eigenleistung verlegtes Parkett. Gebaut wurde mit einer Fertigbaufirma.

Besser?
din 18202mangelestrichbodenbelagschriftlichfliesenlegerbaurechtanwaltbauaufsichtgewerk