Erst Vorkasse, jetzt Abschlagszahlung gefordert - verwirrt!

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V

Voki1

§632 a Baugesetzbuch vs. separate Vereinbarung, welche hier vermutlich diesbezüglich nicht vorliegt. Es gilt in Ermangelung einer separaten Vereinbarung dann das, was das Baugesetzbuch regelt.

Es wäre eher hilfreich, wenn hier nicht mit dem Bauch irgendein total falscher Blödsinn zum Besten gegeben würde.
 
E

Evolith

§632 a Baugesetzbuch vs. separate Vereinbarung, welche hier vermutlich diesbezüglich nicht vorliegt. Es gilt in Ermangelung einer separaten Vereinbarung dann das, was das Baugesetzbuch regelt.

Es wäre eher hilfreich, wenn hier nicht mit dem Bauch irgendein total falscher Blödsinn zum Besten gegeben würde.
Es wurde doch geschrieben, dass die Zahlung von 50% im Voraus und 50 % nach Fertigstellung schriftlich vereinbart wurde.
 
V

Voki1

Es wurde doch geschrieben, dass die Zahlung von 50% im Voraus und 50 % nach Fertigstellung schriftlich vereinbart wurde.
Tatsächlich gehen die diesbezüglichen Angaben fröhlich durcheinander. Der letzte Stand war, dass bei 50% Vorkasse x % Skonto abgezogen werden dürfen und weiter nichts geregelt war. Daraus lässt sich gerade nicht ableiten, dass der Rest dann erst nach vollständiger Fertigstellung in Rechnung gestellt werden darf.

Ich will ja nicht orakeln, aber ich kann mir den Ablauf und die Vereinbarungen lebhaft vorstellen.
 
K

Knallkörper

Auch wenn ein Zahlungsplan vereinbart ist, kann der Besteller die Zahlungen einstellen, wenn die erbrachte Leistung mangelhaft ist.
 
P

Payday

so einfach ist das nicht. und es ist auch wenig sinnig jetzt die große Keule rauszuholen. wie nun schon mehrmals gesagt wurde den Elektriker anrufen und mit ihn eine vernünftige Lösung für beide erzielen. der Elektriker hat kein Bock auf Inkasso, du auch nicht. wieso also erzwingen ?
 
Zuletzt aktualisiert 02.08.2025
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