Wenn der vorherige Eigentümer alle Erschließungskosten seinerzeit entrichtet hat: Nein. Entsprechende Angaben lassen sich im Notarvertrag finden.
Alle Medien liegen dagegen bei einem Abriss einer Bestandsimmobilie bereits im Grundstück. Es "kann" aber geschehen, daß die Kanalrohre zu alt - noch aus porösem Ton - sind und deshalb ausgetauscht werden müssen. Auskunft hierzu kann Dir der zuständige Versorger - meistens das Tiefbauamt - geben.
Liebe Grüsse, Bauexperte