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ᐅ Erschließungskosten bei nachträglicher Bebauung


Erstellt am: 08.05.18 12:43

Caspar202010.05.18 19:31
Mach das ruhig.

Was ich nicht verstehe; ne Straße wurde gebaut um eure Grundstücke zu erschließen. Das neue Grundstück kam ja jetzt nicht aus dem nichts; oder? Oder wie muss man sich das auf ner Karre vorstellen?
HilfeHilfe11.05.18 07:42
Caspar2020 schrieb:
Mach das ruhig.

Was ich nicht verstehe; ne Straße wurde gebaut um eure Grundstücke zu erschließen. Das neue Grundstück kam ja jetzt nicht aus dem nichts; oder? Oder wie muss man sich das auf ner Karre vorstellen?
Deswegen denke ich das die Kosten jetzt über Grundstückspreis abgegolten sind ( Stadt als Verkäufer ) . Wenn es einen privaten Verkäufer gab sollte er die Kosten bezahlt haben damals. Unabhängig ob er gebaut hat . Ist ja auch wertsteigernd fürs Grundstück
montessalet11.05.18 07:43
Caspar2020 schrieb:
Mach das ruhig.

Was ich nicht verstehe; ne Straße wurde gebaut um eure Grundstücke zu erschließen. Das neue Grundstück kam ja jetzt nicht aus dem nichts; oder? Oder wie muss man sich das auf ner Karre vorstellen?

Diese Frage stelle ich mir auch. Wenn das Grundstück schon vorher zur Bebauung vorgesehen war, dann müssten die entsprechenden Erschließungskosten entweder durch den Landbesitzer bezahlt werden oder wurden "aufgeschoben". Beide Varianten sind mir bekannt.
Dann kann es auch sein, dass ein bisher nicht zur Erschliessung vorgesehenes Grundstück erschlossen wird: Dann muss es an den Erschließungskosten partizipieren. Wenn nun vorher alle Erschließungskosten auf die Grundeigentümer umgelegt wurden, dann verstehe ich natürlich die Frage des TE schon.
hg680613.05.18 10:53
Wie schon erwähnt war das neue Grundstück noch NICHT im Bebauungsplan (was wohl auch Grundlage der Erschließungskosten war).
Es wurde ca. 3 Jahre, nachdem der letzte gebaut hatte, zum Leidwesen aller ein Parkplatz entfernt und in den Bebauungsplan dann mit aufgenommen. Es war als vorher nicht vorgesehen.
11ant13.05.18 15:12
Der Parkplatz wird ja wohl erschlossen gewesen sein und wurde jetzt schlicht verkauft und neu gewidmet. Welchem Bebauungsplan-Geltungsbereich er dabei zugeschlagen wurde, ist unerheblich. Eine Straße führte wohl damals schon bis dort heran - zum Wesen von Parkplätzen gehört ja, daß sie anfahrbar sind. Jetzt noch Versorgungsleitungen da hin zu legen, läßt sich durchaus beim Verkauf einpreisen und berührt die Nachbarn nicht.

Verstehen würde ich die Frage des TE also nur dann, wenn damals der Parkplatz schon mit angeschlossen worden wäre. Ob der Parkplatzeigentümer die Straße des TE hätte mitbezahlen müssen, hängt m.E. mit davon ab, ob sie auch den Parkplatz erschlossen hat oder ob man den lediglich auch von da hat anfahren können.
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