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Leider darf man das nur selten. Neben dem Mansarddach ist das der zweite (häufige) Kollateralschaden moderner Bebauungspläne: hier die Limitierung der Oberkante Fertigfußboden EG auf maximal 50 (seltener 60) cm über der erschließenden Straße.Denk mal beim Keller daran, ob du ihn nicht komplett versenken, sondern 1 m aus der Erde ragen lassen kannst. Dann bekommst du da auch Räume in Wohnqualität, wenn du willst.
Daher dann wohl die Schwörerhaus-Naht auf Höhe des Geschoßüberganges.Kommt drauf an welche Firma, der Innenausbau ist bei Schwörerhaus unter 4 Woche erledigt, da Leitungen in den Wänden liegen und der Estrich als Fertigteile auf die Baustelle transportiert werden. außen genauso das maschinell im Werk verputzt wird und vor Ort nur noch die Ecken.