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ᐅ Erfahrungen mit Kai Nielsen / GF Hasselhuhn / GF Nielsen Huus


Erstellt am: 01.04.16 09:53

Bauherr2403.05.16 21:07
1. Lüftungsproblem wegen Feuchtigkeit, die bei Starkregen und Sturm auftaucht: wohl eher nicht

2. Den Bauherren, die euphorisch diese Firma empfehlen und noch keine Mängel hatten, wünsche ich, dass es so bleibt.
haus1a04.05.16 11:36
Sie wollen sich doch gar nicht helfen lasse, leider wollen Sie nur Ihren Unmut äußern!

Das war im letzten Jahr schon so und wird auch so bleiben, da kann ich machen was ich will, aber ich werde auch heute wieder versuchen Ihnen zu helfen.

1. Haben Sie in der Ecke überhaupt noch Feuchtigkeit?

2. Wurde von Ihnen mittlerweile die Fassade abgedichtet?

3. Ist die Abdichtung der Dachterrasse nicht fachgerecht ausgeführt worden, haben Sie das überprüfen lassen?

4. Der angebliche Mangel, wenn er denn noch vorhanden ist, müsste doch behoben werden, egal, ob die Bauunternehmung Hasselhuhn insolvent ist oder nicht, und dann würde man doch erkennen woran es gelegen hat.

5. Wenn der feuchte Fleck noch vorhanden ist und bevor Sie überhaupt dran denken die Fassade zu zerstören, sollten Sie diese erst einmal mit dem Karstens´sches Prüfröhrchen eineÜberprüfung der Verblendfassade auf Wasseraufnahmefähigkeit durchführen. Die auf diese Weise in das Verblendmauerwerk eingedrungene Wassermenge ergibt die Aussage über die Wasserdichtigkeit an der Fassadenoberfläche.

6. Jetzt sagen Sie nicht das hätte ich Ihnen auch vorher mitteilen können, denn wie Sie doch am besten wissen, wollten sie von mir keine Hilfe, weil Sie auf Ihre Berater mehr vertrauten und als Ihr Bekannter Ihnen sagte, dass der angebliche Mangel auf eine mangelhafte Ausführung beruht, haben Sie gleich Ihren Anwalt beauftragt uns zu verklagen.

Wenn Sie ehrlich sind geht es bei Ihnen doch gar nicht mehr um die evtl. vorhandene feuchte Stelle. Sie wollen uns doch nur in Misskredit bringen.

Mit freundlichen Grüßen aus Preetz


Kai Nielsen
Bauherr2412.05.16 18:57
Ich hatte die Forenregeln so verstanden, dass man keine Mutmaßungen oder Beleidigungen äußern sollte. Ich musste daher alle meine anfangs gemachten Angaben genau belegen und ihre Wahrheit nachweisen.

Ich kann auch belegen, dass in unserem Haus eine kostengünstigere als die vereinbarte Dämmung eingebaut wurde, und es sehr lange gedauert hat, bis der Bauträger dies zugegeben hat.

Zur Frage: Wir werden den Feuchtigkeitseintritt über die Dachterrasse in Kürze beheben lassen, da wir damit auf keinen Fall leben können. Die Undichtigkeit bei der Terrassentür haben wir bereits beheben lassen.

Und was das Angebot der Hilfe angeht: Zwischen Anzeige des Mangels und Insolvenzeröffnung lag ein knappes Jahr, in dem der
Mangel nicht beseitigt wurde.
haus1a13.05.16 10:10
Als Information (siehe angefügtes Schreiben) wir hatten uns auf Minderkosten verständigt, die weit über den tatsächlichem Schaden liegen.

Es ist richtig, dass zwischen Bekanntwerden des Mangels in der Dämmung und der Einigung auf Minderkosten viel Zeit vergangen ist, aber dies lag vor allen Dingen daran das Ihre Forderungen völlig überzogen waren.
Aber da Sie sich doch an alles so genau erinnern können wissen Sie doch auch noch, dass es zu dem Zeitpunkt ein für mich schwer zu verkraftender Todesfall in meiner Familie gab und ich aus dem Grund nicht so zügig auf Ihre Fragen antworten konnte und ich gestehe an einigen Tagen auch nicht wollte.

Aber ich möchte hier auch keine alten Wunden aufgerissen wissen, sondern mich mit Ihrem Thema Dämmung beschäftigen.

Hier unser Schreiben zum Thema mit der Dämmung (Erklärung: die vollständigen Namen der Bauherren und des Bauleiters habe ich aus dem Schreiben entfernt).

Sehr geehrte Frau Hoffmann………

Sehr geehrter Herr Hoffmann……...,

wie schon mehrfach telefonisch besprochen wurde in Ihrem Bauvorhaben zum Teil die falsche Dämmung eingebaut.

Es wurde von unserem Bauleiter die Dämmung aus der Bemusterung vom 13.02.2010 mit 30 cm WLG 035 bestellt und zwar mit einer Lage 240 mm und einer Lage 60 mm WLG 035.

Hier lag der Fehler aber nicht beim Bauleiter Herrn :::::::::: sondern bei mir (dem Unterzeichner), weil der Bauleiter nach der unterschriebenen Bemusterung bestellte und ich die WLG 035 in der Bemusterung eingetragen hatte.

Ihr Bauvorhaben lag genau einem Zeitfenster in dem wir bei uns die Standarddämmung von WLG 035 auf WLG 032 umstellten. Aus diesem Grund hatte sich von der Bestellung bis zur Auslieferung keiner Gedanken über die bestellte Mineralfaserdämmung WLG 035 gemacht.

Erst während des Einbaus wurde der Fehler von unseren Maurern bemerkt und leider wurde nur die 60 mm Dämmung mit der WLG 035 ausgetauscht. Aus unerklärlichen Gründen wurde ich erst durch Ihren Anruf, als alle Arbeiten bezüglich des Trockenbaus gelaufen waren, auf diese Situation aufmerksam gemacht. Um dieses Problem aus der Welt zu kriegen möchte ich Ihnen einen Minderpreis anbieten der sich aus den Materialkosten und den evtl. entstehenden zusätzlichen Heizkosten ergibt.

Der U-Wert ändert sich bei einer WLG 35er Dämmung bei 300 mm Stärke im Dach von 0,12 auf 0,13. Der Jahres- Primärenergiebedarf Qp von 67,87 auf 68,19 und der Transmissions-wärmeverlust HT erhöht sich von 0,241 auf 0,243.

Wenn wir jetzt einfach gerechnet die Differenz aus Qp nehmen (das ist absolut zu Ihren Gunsten ausgelegt, weil wir auch das W-Wasser außer Betracht lassen) mit ca. 0,32 KWh/m²a x 206 m² Wohnfläche = 65,92 kW/h pro Jahr x Gaspreis von 6,45 Cent = 425,184 Cent = 4,26 € x 50 Jahre = 213,00 € + Teuerung = ca. 500,00 €.

Die Materialkosten belaufen sich auf ca. € 550,00 inkl. MwSt. und die zusätzlichen Heizkosten auf ca. € 500,00 inkl. MwSt., wir bieten Ihnen daher einen Minderpreis in Höhe von 1.050,00 € an.

Ich bitte die verspätetet Auskunft zu entschuldigen, aber ich konnte mich leider aus privaten Gründen nicht so wie es eigentlich hätte sein müssen mit Ihrer Angelegenheit auseinandersetzen.

Mit freundlichen Grüßen aus Preetz,

Kai Nielsen

Geeinigt haben wir uns dann auf Minderkosten in Höhe von 2.000,00 €, nun frage ich Sie, was ist denn nun an unserer Einigung falsch? Oder denken Sie, nur weil Sie meinen noch keinen Fehler gemacht haben, dürfen Sie den ersten Stein werfen? Wenn es denn so sein sollte, dann ist das natürlich auch Ihr gutes Recht.
wiedo235119.10.16 22:07
xxx.Insolvenzbekanntmachungen.de

Amtsgericht Neumünster - 94 IN 71/16

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Nielsen Huus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Kiel Handelsregister-B 17464 KI), Moritz-Schreber-Straße 12 A, 24211 Preetz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Nielsen,
ist am 14.10.2016, um 12:30 Uhr, Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, Schwedenkai 1, 24103 Kiel, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).

Neumünster, 14.10.2016
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