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Ratsuchender25
Hallo!
Ich hoffe das ist das passende Unterforum.
Folgender Sachverhalt: Unsere Nachbarn schachten zurzeit ca. 0,50 - 0,6 m neben unserer Garage ca. 1,50 - 1,80 m tief aus. Unsere Garage steht auf Streifenfundamenten. Wie tief die genau ragen, kann ich nicht sagen, ich gehe aber von maximal 80 cm aus. Es wurden keine Unterfangungen, Abstützungen und auch keine Böschung bei der Ausschachtung hergestellt. Ca. 0,5 m neben unserer Garage geht es nun min. 1,50 m tief senkrecht nach unten.
Nach meinem Verständnis z. B. der DIN 4123 dürfte hier falls keine weiteren Maßnahmen zur Unterfangung durchgeführt werden bis 2 m neben der Garage maximal bis 50 cm über Unterkante der Fundamente, also ca. 30 cm tief, ausgeschachtet werden. Erst ab 2 m Abstanddarf mit Böschung tiefer ausgeschachtet werden. Oder es müssten eben fachgerecht abschnittsweise entsprechende Unterfangungen hergestellt werden.
Sind meine Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit der Garagenfundamente berechtigt oder sehe ich das falsch? Mit den Nachbarn haben wir bereits gesprochen, die verlassen sich auf ihren Dienstleister. Falls meine Bedenken berechtigt sind: Was wären sinnvolle nächste Schritte die ich unternehmen kann um die Standsicherheit der Garage sicherzustellen? Bundesland ist Hessen.
Wenn hier jemand Rat weiß würde ich mich sehr darüber freuen.
Ich hoffe das ist das passende Unterforum.
Folgender Sachverhalt: Unsere Nachbarn schachten zurzeit ca. 0,50 - 0,6 m neben unserer Garage ca. 1,50 - 1,80 m tief aus. Unsere Garage steht auf Streifenfundamenten. Wie tief die genau ragen, kann ich nicht sagen, ich gehe aber von maximal 80 cm aus. Es wurden keine Unterfangungen, Abstützungen und auch keine Böschung bei der Ausschachtung hergestellt. Ca. 0,5 m neben unserer Garage geht es nun min. 1,50 m tief senkrecht nach unten.
Nach meinem Verständnis z. B. der DIN 4123 dürfte hier falls keine weiteren Maßnahmen zur Unterfangung durchgeführt werden bis 2 m neben der Garage maximal bis 50 cm über Unterkante der Fundamente, also ca. 30 cm tief, ausgeschachtet werden. Erst ab 2 m Abstanddarf mit Böschung tiefer ausgeschachtet werden. Oder es müssten eben fachgerecht abschnittsweise entsprechende Unterfangungen hergestellt werden.
Sind meine Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit der Garagenfundamente berechtigt oder sehe ich das falsch? Mit den Nachbarn haben wir bereits gesprochen, die verlassen sich auf ihren Dienstleister. Falls meine Bedenken berechtigt sind: Was wären sinnvolle nächste Schritte die ich unternehmen kann um die Standsicherheit der Garage sicherzustellen? Bundesland ist Hessen.
Wenn hier jemand Rat weiß würde ich mich sehr darüber freuen.