Energieeinsparnachweis anstelle von Energieausweis bei Vermietung

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K

kinogutschein

Hallo,
für unsere Doppelhaushälfte, Bj. 2019, haben wir vom Bauherren einen Energieeinsparnachweis erhalten.
Nun möchten wir ab kommendem Jahr die DH vermieten, dazu muss ja ein Energieausweis vorliegen.
Der Energieeinsparnachweis ist meines Wissens nach viel aussagekräftiger. Ist es erlaubt, potenziellen Mietern den Energieeinsparnachweis anstelle des Energieausweises vorzulegen?
Viele Grüße
Markus
 
B

Benutzer200

Bin gerade nicht so richtig informiert, aber der Energiesparnachweis ist seit 10-15 Jahren nicht mehr aktuell?! Wurde doch mit der Energieeinsparverordnung 2009 abgeschafft und stattdessen der Energieausweis eingeführt. Der übrigens auch nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz verpflichtend ist.

Insofern ist die ganz klare Antwort auf Deine Frage: Nein!
 
G

guckuck2

Vermutlich war hier der Wärmeschutznachweis gemeint, der nach DIN erstellt auch den Erfordernissen des Energieausweises nach Energieeinsparverordnung/Gebäudeenergiegesetz gerecht werden muss.
Soll heißen, ich denke schon, dass das reicht (mein Wärmeschutznachweis enthält netterweise einen Energieausweis im bekannten Format ...). Als würde ein potentieller Mieter darüber rummaulen ...
 
Nida35a

Nida35a

Unsere Mieter waren mit einem Verbrauchsausweis, selbst erstellt nach online Vorlage, sehr zufrieden.
Da konnten sie direkt sehen was gebraucht wurde, mit der Info dass 22-23 Grad Raumtemperatur üblich waren.
 
G

guckuck2

Für einen günstigen Verbrauchsausweis ist das Gebäude (noch) zu jung. Ich meine drei Jahre/Heizperioden fließen dabei ein
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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