Die Diskussion krankt darunter, dass es einen Unterschied zwischen dem, was gesetzlich gestattet ist und dem, was Versicherungsbedingungen teilweise einfordern geben kann. So schreibt man aneinander vorbei.
@BoPaDi24: In wie weit Deine Versicherung die Abnahme durch eine entsprechend zertifizierte Person verlangt steht in Deinen Versicherungsbedingungen. Diese sind nicht bei jedem Versicherer gleich. Du kannst auch anrufen und fragen. Wir können hier nur Vermutungen anstellen.
Ich dachte bei Wasser darf ich alles hinter der Wasseruhr selbst machen. Also z.B. ein PE-Rohr, das in den Garten geht an einen extra dafür vorgesehenen Abzweig anschließen ist doch erlaubt oder nicht?
Grundsätzlich hast Du da recht, aber auch hier zählen besondere Bedingungen der Versorger. Gerade für Leitungen im Garten z.B. Unterflur Bewässerungsanlagen gibt es in vielen Satzungen / Lieferbedingungen Einschränkungen.
Als ehrenamtlicher Vorsitzender unserer Wasserversorgung im Dorf habe ich lokal etwas damit zu tun. Bei Unterfluranlagen muss ich auf einen freien Auslauf bestehen, um den Auflagen des Kreisgesundheitsamtes und dem Kreisumweltamtes (unserer Aufsichtsbehörde) gerecht zu werden.