Einzelfundament in vorhandene Bodenplatte

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D

daytona

Hallo zusammen,

gemäß vorliegender Statik, möchte ich folgendes umsetzen und habe ein paar Fragen zur praktischen Ausführung:
Die vorhandene 2-lagig bewehrte Q188 Bodenplatte (C20/25), 20cm stark, soll auf 1,5x05,m aufgeschnitten werden und durch ein neues Einzelfundament (C25/30), einlagig bewehrt Q335 (unten, engmaschiger), ebenfalls 20cm stark, ergänzt werden. Dort soll eine Stahlstütze drauf.

Beim Abbruch ist relativ viel vorhandene Bewehrung stehen geblieben.
-> Würdet ihr dieses als s.g. Anschlussbewehrung für das neue Fundament nutzen? In der Statik steht dazu nicht explizit.
-> Würdet ihr das neue Einzelfundament von der vorhandenen Bodenplatte "entkoppeln" oder direkt ranbetonieren?

Vielen Dank und Grüße
 
J

Jann St

Moin,

-> Würdet ihr das neue Einzelfundament von der vorhandenen Bodenplatte "entkoppeln" oder direkt ranbetonieren?
Kommt darauf an, wie es gerechnet wurde. Wenn das neue Fundament seine Last an die bestehende Platten abgeben soll, also es als monolith wirkt, dann musst du es verbinden.
Wenn es als Einzelfundament gerechnet wurde, welches seine Lasten nicht auf die Platte überträgt, musst du es entkoppeln (bspw. wegen Setzungsdifferenzen etc.)
Wenn Du es entkoppelst, müsstes du konsequenterweise die Bewehrung auch trennen.

Beim Abbruch ist relativ viel vorhandene Bewehrung stehen geblieben.
-> Würdet ihr dieses als s.g. Anschlussbewehrung für das neue Fundament nutzen? In der Statik steht dazu nicht explizit.
Fast die gleiche Antwort wie oben. Allerdings mit einem Zusatz:

Wenn die Platte als Monolith gerechnet wurde, musst du sicherstellen, dass die Kräfte über die Bewehrung von alter zu neuer Platte auch übertragen werden können. Dazu müssen sog. Übergreifungslängen eingehalten werden. In deinem Fall von 1,05 m x 0,50 m Länge kommt es auf die Richtung an, ob es passt. Dazu muss sich der Statiker äußern.

Darüber hinaus muss dir der Statiker ohnehin sagen, ob die dort eine zus. Anschlussbewehrung herstellen musst, z.B. in die alte Platte rein (Klebeanschluss).

Und um das jetzt ganz knapp zu sagen:

All diese Fragen muss dir der Statiker beantworten, der es gerechnet hat.


LG Jann
 
D

daytona

Hallo Jann,

danke für deinen Antworten, auch wenn ich ehrlich gesagt, konkretere Aussagen gewünscht hätte ;-).

Aber nur mal rein zum Verständnis: Was wenn ich den Ersteller bzw. den Statiker nicht mehr ansprechen kann? Kann man nicht trotzdem aus der vorliegenden Statik die Annahmen bzw die daraus resultieren baulichen Maßnahmen (Antworten auf meine Fragen) ableiten? So zum Beispiel aus den angegebenen Normen, Begriffen, Zahlen, oder gar der Skizze bzw der Symbolik (genormt?)
Da ich selbst Ing. bin, wenn auch auch kein Bau-Ing. sollte dies doch in der Statik - als amtlich anerkanntes Dokument - möglich sein oder?
Und wenn doch nicht, was wäre das geringe Übel, entkoppeln oder nicht?

Danke und Gruß
 
J

Jann St

Hi,

wenn du ihn nicht mehr ansprechen kannst, könntest du mit der Statik einen anderen Statiker fragen. Dieser kann aus der vorliegenden Berechnung die Antwort ableiten.
Ich kann verstehen, dass du dir eine konkrete Antwort erhofft hast, aber das ist hier nicht so einfach.

Welche Wahl die bessere ist, ist schwierig zu sagen.

Kurz die Begründung warum ich mich zu keiner Aussage hinreißen lasse:
Angenommen, die Stütze ist so gerechnet, dass sie die Lasten auf die angrenzende Bodenplatte abgibt und somit die Querkraft in die Platte übertragen wird. Zusätzlich wird durch diese Übertragung der Flächeneintrag der Last in die Boden erhöht und eine niedrigere Bodenpressung wäre ausreichend.
Jetzt entkoppelst du das Fundament aber von der Platte -
Folge: Die Querkraft wird nicht an die Platte übertragen, infolgedessen kann der Versagensfall "Durchstanzen" eintreten und die Stütze drückt sich durch das Fundament und die darüberliegende Last kommt mit nach unten.
Weiter Versagensfall kann die zu hohe Bodenpressung sein, wodurch die Stütze samt Fundament stärker in den Boden gedrückt wird und es zu Setzungen kommt.

Das alles kann, muss aber nicht passieren. Da für diesen Fall jedoch niemand eine Verantwortung übernehmen will, kann dir keiner "einfach so" eine Aussage tätigen.

Daher mein Rat für deinen Fall:

Nehme die Unterlagen und suche dir einen Statiker den du offiziell beauftragst und auch dafür bezahlst.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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