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ᐅ Einschätzung Bebaubarkeit großes Grundstück nach §34

Erstellt am: 17.02.17 00:04
R
R.Hotzenplotz
Hallo,

ich habe ein Grundstück mit Altbebauung in Aussicht.

24 Meter breit
44 Meter tief

Hier einen Eindruck vom Grundstück und der Umgebung.


Vorderansicht eines Einfamilienhauses mit Garten, Hecken und Baum am Strassenrand



Garten mit gruenem Rasen, Strauchern und einem Glashaus neben dem braunen Backsteinhaus.



Straßenansicht eines ruhigen Wohnviertels mit Häusern, Bäumen und Sonnenlicht.



Straßenansicht eines Backsteinhauses mit Gehweg, Bäumen und geparkten Autos



Großer immergrüner Nadelbaum steht im Vorhof eines Wohnhauses an einer ruhigen Straße.



Bebaut werden darf nach §34.

Das Bauamt signalisiert, dass sie zwei Vollgeschosse mit Flachdach genehmigen würden, wenn der Entwurf in das Umfeld passt. In der nicht abgelichteten Nachbarschaft stehen auch einige neuere Häuser mit Flachdach und 2 Vollgeschossen.


Weitere Auskünfte gibt das Bauamt nicht. Sie möchten erst einen Architektenentwurf haben und im Anschluss eine Bauberatung durchführen. So lange kann ich allerdings nicht warten, denn ewig reserviert man mir das Grundstück sicher nicht.

Daher die Frage; was bei diesem großen Grundstück mit der derzeitigen flachen Bebauung mit zwei Vollgeschossen möglich wäre? Wir stellen uns ein Haus mit ca. 200m² plus Nutzfläche im Keller vor. Wir sind nicht so die Freunde von Staffelgeschossen bei zweietagiger Bauweise sondern würden hier zwei volle Geschosse sehen. Das hieße, dass das 1.085qm große Grundstück schon sehr groß ist im Vergleich zum Baukörper.

Gleichzeitig legen wir viel Wert auf Privatsphäre. Angesichts der Bebauung in der Nachbarschaft gehe ich nicht davon aus, dass wir eine Grundstücksmauer errichten dürfen wie es bei unserer derzeitigen Wohnsituation der Fall ist:


Nachtansicht eines Innenhofs mit Tor, Zaun und parkenden Autos.


Leider etwas dunkel aber man kann es sehen.

Wir finden es schön, wenn niemand aufs Grundstück kommen kann, wenn das Tor zu ist. Das schafft schon eine gute Privatsphäre. Ich glaube nicht, dass eine solche knapp 2 Meter hohe Mauer bei dem für uns in Aussicht stehenden Grundstück genehmigungsfähig ist, wenn ich mir die Straße dort anschaue, oder?
Dann wäre unsere Mindestanforderung aber, dass das Grundstück ab Beginn des Hauses von links bis rechts komplett zu ist, dass niemand von der Straße in den Garten gehen kann (auch kein Überklettern eines kleinen Tores oder Ähnliches. Es müsste dann schon so eine verlängernde Mauer sein wie bei der derzeitigen Altbebauung. Diese würde ich vielleicht eher links sehen wo der in unseren Augen sehr erhaltungswürdige Baum steht. Rechts vielleicht die Garage.

Aber passt das denn am Ende alles bei unseren Rahmenbedingungen an ein Haus? Oder ist das Grundstück einfach überdimensioniert? Klar ist es ist zu groß mit 1.085qm. Aber es ist finanzierbar. Und gegen einen großen Garten haben wir nichts. Wir suchen seit ca. drei Jahren und finden einfach nichts. Dieses Grundstück würde von der Nachbarschaft, der Lage, vom Preis, dem Platz etc. einfach toll passen. Aber bekommen wir das so hin?


Viele Grüße
Oliver
11ant18.02.17 13:59
R.Hotzenplotz schrieb:
Eine Aufstockung der Altsubstanz erscheint mir nach ersten Gesprächen nicht wirtschaftlich. Wir wollen es auch einfach absolut individuell haben und uns nicht an Maßgaben der alten Bebauung halten.

Ich meinte damit primär: mit gleiche Stelle - gleiche Umrisse - nur eben zweigeschossig hättest Du schon´mal einen Anhaltspunkt, was beim Bauamt ja durchgehen müßte. Woanders hingestellt, könnten die sich eher zieren. Oder wenn es erheblich größer wäre oder mit gedrehter Längsachse zum bisherigen Gebäude.

Sekundär meinte ich aber durchaus auch, gepflegte Substanz nicht achtlos wegzuwerfen, zumal ein Abriss einschließlich Keller ja schließlich Aufwand macht. Wenn man dann an ähnlicher Stelle neu baut, neu ausschachtet, neu Hauseinführung macht, ist (im dümmsten Fall, wo der Traum-Neu-Standort bloß einen Meter weiter wäre) ein kleiner Kompromiß ein großer Sparer.

Bei richtig guten Architekten erkennt man nicht, aus welchem Stiljahrzehnt das "Ausgangsmaterial" gestammt hat - und noch nicht einmal, daß der "Neubau" überhaupt ein Umbau ist.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
N
Nordlys
18.02.17 18:51
Man soll nicht vergessen, was der 34 will. Die Bebauung sozial verträglich regeln in bebauten Gebieten ohne B Plan. Das heisst, man schaut sich die Bebauung in der unmittelbaren Umgebung an, zwei Strassen weiter zählt nicht, sondern eben die Häuser links rechts gegenüber. Habe ich eine einheitliche Flucht zur Strasse? Firsthöhe? Nur Giebel oder auch Flachdächer, Pultdächer? Etc. Danach richtet sich dann, was als Neubau geht. Ich halte daher ein Beibehalten von Teilen des Altbestandes nicht für zielführend. Eher genau analysieren, was schon da ist und sich da anpassen. Oder wenn man das nicht will oder kann, Finger weg. Das Verweigern eines Mehrfamilienhaus durchs Bauamt z.B. seh ich nach den gelieferten Fotos als nur ok an.
Y
ypg
18.02.17 20:15
Ich habe nur zwei Bilder sehen können.
Es wäre schön, wenn Du die Fotos als Anhang für alle User hier bereitstellen könntest.
Ich kann verstehen, wenn man selbst seine eigenen Wünsche eines Einfamilienhaus auf einem Grundstück durchsetzen möchte... allerdings zählt für mich auch der örtliche und ökologische Aspekt.
Wenn ich mir die zwei ersten Fotos, die ich über die Links aufgerufen habe, so anschaue, weint mir das Herz, so einen schönen "Alt"Bau einfach abreißen zu lassen - er hat augenscheinlich alles zeitlose, was man sich von einem Bungalow wünscht. Für mich wäre auch ebenerdiges Bauen die erste Wahl, wenn man es sich leisten kann oder der BePlan es zulässt. Es gibt so viele schöne Symbiosen aus alt und neu...


Gruß, Yvonne
N
Nordlys
18.02.17 20:28
Ein hoch auf apple, sehe alle Bilder. Und sehe, der Forstweg, und nur der interessiert besteht aus niedrigen Zäunen und Hecken, aus max. 1,5 Geschoss mit Satteldach, keine Stadtvillen, keine zwei Geschosser, viele flache Bungalows, so...nun wende 34 an und siehe selbst, was geht....
Y
ypg
18.02.17 20:35
Off Topic:
Sorry @Nordlys... ich hab den Apfel... allerdings sitze ich nicht irgendwo davor, sondern halte in der Hand.
Es ist allerdings auch mühselig, den Usern argumentieren zu müssen, Direktdownloads zu tätigen als Verlinkungen zu Fremdseiten zu tun.
Ich habe noch andere Seiten offen - wenn ich 8 Dateien öffne, dann habe ich hier weitere 8 Fenster offen. Da ich aber mehrere User mit meinen Antworten beglücken muss, wird das schnell unübersichtlich.
Es ist ein komfortabler Service für alle, bitte den auch nutzen, @all und @R.Hotzenplotz




Gruß, Yvonne
11ant18.02.17 20:52
Nordlys schrieb:
Und sehe, der Forstweg, und nur der interessiert

Betr. der Gegenüber-Nachbarn Forststraße sehe ich das auch so, daß die alle mit zu betrachten sind - die mindestens eine Grundstücksecke gemein haben von zur Ville und Vorgebirgsweg jedoch auch. Auch das ganze Karree (gleiche Flurstücksnummern vor dem Schrägstrich) zur "Umgebung" zu rechnen, wäre in Gleichstellung zu Bebauungsplan-Fällen angemessen.
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