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ᐅ Einschätzung Bebaubarkeit großes Grundstück nach §34

Erstellt am: 17.02.17 00:04
R
R.Hotzenplotz
Hallo,

ich habe ein Grundstück mit Altbebauung in Aussicht.

24 Meter breit
44 Meter tief

Hier einen Eindruck vom Grundstück und der Umgebung.


Vorderansicht eines Einfamilienhauses mit Garten, Hecken und Baum am Strassenrand



Garten mit gruenem Rasen, Strauchern und einem Glashaus neben dem braunen Backsteinhaus.



Straßenansicht eines ruhigen Wohnviertels mit Häusern, Bäumen und Sonnenlicht.



Straßenansicht eines Backsteinhauses mit Gehweg, Bäumen und geparkten Autos



Großer immergrüner Nadelbaum steht im Vorhof eines Wohnhauses an einer ruhigen Straße.



Bebaut werden darf nach §34.

Das Bauamt signalisiert, dass sie zwei Vollgeschosse mit Flachdach genehmigen würden, wenn der Entwurf in das Umfeld passt. In der nicht abgelichteten Nachbarschaft stehen auch einige neuere Häuser mit Flachdach und 2 Vollgeschossen.


Weitere Auskünfte gibt das Bauamt nicht. Sie möchten erst einen Architektenentwurf haben und im Anschluss eine Bauberatung durchführen. So lange kann ich allerdings nicht warten, denn ewig reserviert man mir das Grundstück sicher nicht.

Daher die Frage; was bei diesem großen Grundstück mit der derzeitigen flachen Bebauung mit zwei Vollgeschossen möglich wäre? Wir stellen uns ein Haus mit ca. 200m² plus Nutzfläche im Keller vor. Wir sind nicht so die Freunde von Staffelgeschossen bei zweietagiger Bauweise sondern würden hier zwei volle Geschosse sehen. Das hieße, dass das 1.085qm große Grundstück schon sehr groß ist im Vergleich zum Baukörper.

Gleichzeitig legen wir viel Wert auf Privatsphäre. Angesichts der Bebauung in der Nachbarschaft gehe ich nicht davon aus, dass wir eine Grundstücksmauer errichten dürfen wie es bei unserer derzeitigen Wohnsituation der Fall ist:


Nachtansicht eines Innenhofs mit Tor, Zaun und parkenden Autos.


Leider etwas dunkel aber man kann es sehen.

Wir finden es schön, wenn niemand aufs Grundstück kommen kann, wenn das Tor zu ist. Das schafft schon eine gute Privatsphäre. Ich glaube nicht, dass eine solche knapp 2 Meter hohe Mauer bei dem für uns in Aussicht stehenden Grundstück genehmigungsfähig ist, wenn ich mir die Straße dort anschaue, oder?
Dann wäre unsere Mindestanforderung aber, dass das Grundstück ab Beginn des Hauses von links bis rechts komplett zu ist, dass niemand von der Straße in den Garten gehen kann (auch kein Überklettern eines kleinen Tores oder Ähnliches. Es müsste dann schon so eine verlängernde Mauer sein wie bei der derzeitigen Altbebauung. Diese würde ich vielleicht eher links sehen wo der in unseren Augen sehr erhaltungswürdige Baum steht. Rechts vielleicht die Garage.

Aber passt das denn am Ende alles bei unseren Rahmenbedingungen an ein Haus? Oder ist das Grundstück einfach überdimensioniert? Klar ist es ist zu groß mit 1.085qm. Aber es ist finanzierbar. Und gegen einen großen Garten haben wir nichts. Wir suchen seit ca. drei Jahren und finden einfach nichts. Dieses Grundstück würde von der Nachbarschaft, der Lage, vom Preis, dem Platz etc. einfach toll passen. Aber bekommen wir das so hin?


Viele Grüße
Oliver
11ant17.02.17 11:50
Bauvoranfrageverfahren während einer wartenden Kaufentscheidung sind natürlich so eine Sache. Ich sehe bebauungsplan vs. §34 immer zweischneidig: das eine kann einengender sein, dafür das andere schwammiger (und bei kleinkarierten Holzköpfen bedeuten, daß jedes Haus auszusehen hat wie ein Klon des Hauses des Bürgermeisters, nur die Bocciabahn und die Gartenzwerge darf man weglassen).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
B
Bauprinzessin
17.02.17 12:37
Die einzige Möglichkeit wirklich eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, ist lediglich die Möglichkeit einer Bauvoranfrage, wie schon gesagt wurde. Ob sich dann wirklich all eure Vorstellungen (Bauart, Höhe, Zaun etc) verwirklichen lassen, wird sich dann zeigen.
Ihr habt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, entweder ihr kauft jetzt das Grundstück und müsst ggf. den einen oder anderen Kompromiss eingehen, wenn ihr doch nicht all eure Wünsche verwirklichen könnt, oder ihr "verhandelt" mit dem Makler/Verkäufer, dass ihr erst noch eine Bauvoranfrage stellen wollte und erst dann kaufen möchtet. Ob der Verkäufer sich allerdings darauf einlassen wird, ist ungewiss.
Ihr müsst euch entscheiden, was euch das Grundstück mit der Lage wert ist, ggf. die eine oder andere Kröte zu schlucken oder nicht. Wirklich belastbar kann keiner von uns hier sagen, wie ihr bauen dürft und ob ihr euren Zaun so hoch bauen dürft etc.
N
Nordlys
17.02.17 12:59
Die Zeit ist nicht. Mündlich nochmal Bauamt. Sagen wie es ist. Ich kann kaufen, will kaufen, will bauen, werde nicht tricksen, da soll kein Hochhaus hin, sondern xyz....ich weiss, Sie können mir jetzt nichts Rechtsverbindliches sagen, aber ich bitte Sie, machen sie mir Mut oder sagen sie mir: Finger weg. wird nix.
Jeder Beamte wird nun ein ehrliches Wort sagen. Jedenfalls jeder menschlich anständige Beamte. Und das sind die Meisten. Der Rest ist einfach Treu und Glauben....
11ant17.02.17 13:24
R.Hotzenplotz schrieb:
da er sein Mehrfamilienhaus Projekt am Ende nicht vom Bauamt genehmigt bekommen hat

Wenn Du die Ablehnungsbegründung in die Finger kriegen kannst, läßt sich daraus vielleicht schon etwas lesen. Ein Vorgängerbau ist ja auch ein Stück weit eine Orientierung: würde Dir, angenommen, eine Aufstockung der "Grundmauern" auf die gewünschte Gebäudehöhe an diesem Platz des Grundstückes schon zusagen, oder wird es für Dich wesentlich attraktiver, je mehr das neue Gebäude anders liegt als das Bestehende ?

Ich persönlich würde hier sehr wohlwollend prüfen, was man vom Bestandsgebäude mitnehmen kann, ibs. wenn es unterkellert ist.
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R
R.Hotzenplotz
18.02.17 09:52
Eine Aufstockung der Altsubstanz erscheint mir nach ersten Gesprächen nicht wirtschaftlich. Wir wollen es auch einfach absolut individuell haben und uns nicht an Maßgaben der alten Bebauung halten.

Aber ich kann natürlich auch nochmal an anderer Stelle nachfragen. Vielleicht ist ein GÜ auch für das Projekt nicht die richtige Adresse sondern ein kreativer Architekt muss ran? Bauen lassen kann man ja von einem GU.

Mir gefallen einige Häuser des Architekturbüros kirsch-architekten gut. Die kommen aus Köln. Googelt es mal; man darf ja hier nicht verlinken. Mit dem Stil könnte ich mich anfreunden.

Kirsch, Kirsch II und Heeger finde ich gut. Schmidt eigentlich auch, nur dass dort wohl oben zu wenig Grundfläche vorhanden wäre..... Bei Heeger wird das Problem sein, dass es zu viel Fläche für unser Vorhaben wäre. Aber vom Stil her super toll!
N
nightdancer
18.02.17 12:44
Es ist immer von Vorteil einen Architekten zu haben, der ein gutes Verhältnis zum entsprechenden Bauamt hat und sowas mal vorab zu klären.
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