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ᐅ Einreichen von "alten" Rechnungen


Erstellt am: 13.08.16 22:52

hemali200313.08.16 23:11
Aber man kann doch z. B. Außenanlagen und Bodenbeläge mitfinanzieren oder bin ich hier falsch informiert???
hemali200313.08.16 23:13
Die vom Bauunternehmen gelegten Fliesen in Bad etc werden ja auch mitfinanziert.
hemali200313.08.16 23:19
Nochmal zur Erläuterung: Das zu dem Zeitpunkt für den Bodenbelag oder Pflaster verwendete Kapital ist halt später eigentlich für Küche/Möbel (also NICHT finanzierbare Dinge) verwendet werden. Aber so lange könnten wir es quasi auslegen.
ypg13.08.16 23:26
Schreib in Deiner Kalkulation für Eigenleistungen wie zB Bodenbeläge etc einen Pauschalbetrag, der Deine Vorleistungen inkludiert.
Deine Bank wird Dir für Eigenleistungen Deinen Restbetrag ohne zusätzliche Rechnungsanweisung überweisen, wenn sie nicht gerade 10000€ übersteigt.

Dass Du Deine Küche damit finanzieren möchtest, ist Dein Problem.
hemali200313.08.16 23:29
Ah, OK! Wusste nicht, dass das geht. Bedeutet, dass man in aller Regel auch nicht die ganzen Kleinkram-Rechnungen zum Schluss hin einreichen muss, sondern den Restbetrag so ausgezahlt bekommt?
Sonst kann ich ja auch noch mal bei der Bank nachfragen. Das ist wahrscheinlich eher ein seltener Fall, wie ich es jetzt vorhabe ;-)#
Danke!
ypg13.08.16 23:31
hemali2003 schrieb:
Das ist wahrscheinlich eher ein seltener Fall, wie ich es jetzt vorhabe ;-)#
Danke!

ich würd mal eher sagen: das ist ein Fall, über den man nicht sprechen sollte, weil es nicht "erlaubt" ist.
bodenbelägekücheeigenleistungenrestbetrag