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ᐅ Einfriedung zum Nachbarn gemäß Bebauungsplan


Erstellt am: 13.01.19 13:18

slpot13.01.19 13:18
Hallo,

wir sind vor einiger Zeit in unser neues Haus gezogen. Unser Nachbar hat sich einen Sichtschutz zwischen den Grundstücken gewünscht, soweit auch alles gut.

Einfriedungen sind gemäß Bebauungsplan nur als Laubhecken - auch mit integrierten oder auf der Innenseite des Grundstücks aufgestellen Zäunen - zulässig. Die Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,80m nicht überschreiten.

Wir hätten diesen Zaun nun am liebsten auf der Innenseite bzw. haben diesen an den öffentlichen Flächen auch. An den öffentlichen Flächen ist das auch kein Problem, Hecke zur öffentlichen Seite, Bedingungen erfüllt.

Das Problem ist jetzt aber das dieses so an den direkten Grenzen zum Nachbarn nicht funktioniert. Es müsste ja, gemäß den Auflagen des Bebauungsplan, eine bzw. zwei Hecken auf die Grenze, welche dann jeweils innenliegende Zäune zu den Grundstücken haben können. Das würde ich so bauen lassen, aber so wirklich richtig mag das ja nicht sein.

Die damaligen Aussagen der Damen und Herren vom Bauamt beim Treffen mit den neuen Grundstückeigentümern dazu war, dass sich die Stadt da nicht einmischt und die Nachbarn das selbst klären sollen, wovon jetzt, nachdem es von außen Beschwerden gab, niemand mehr etwas wissen will.
Über 90% der bislang stehenden Zäune im Baugebiet stehen jetzt natürlich auf der Grenze und es gibt nur 1 oder 2 Grundstücke, wo Hecken dabei sind, wahrscheinlich da auch eher Zufall. Bei Stabmattenzäunen ist das natürlich etwas leichter zu ändern.

Bei allen Nachbarn mit blickdichten Zäunen, habe ich jetzt von einem anderen Nachbarn erfahren, wünscht sich die Stadt nun das auf beide Seiten Hecken gepflanzt werden, was so aber ja nicht vorgesehen war und wir so auch nicht möchten. Tendenziell hätten wir auch ganz auf den Zaun verzichtet, haben aber auch kein Problem mit einem.

Ich vermute mittlerweile das die Stadt sich das anders vorgestellt hat mit den inliegenden Zäunen, dabei aber schlicht nicht bedacht hat, dass sie damit quasi 1,80m geschlossene Zäune egal welcher Art ligitimiert hat.

Wenn jetzt auf der Grenze eine Hecke stünde, welcher Nachbar hätte denn dann das Recht für den Zaun?
Ich bin hier gerade etwas ratlos wie wir vorgehen sollen, zumal das auch in der Außenwirkung nur wenig Sinn macht, da ringsherum ja eh Zäune mit Hecken stehen bzw. hinkommen, das ganze für Aussenstehende sowieso nicht einsehbar wäre.

Vielleicht verstehe ich den Teil vom Bebauungsplan und dessen interpretierung auch einfach nur falsch.


Gruß
Sascha
Gartenfreund14.01.19 07:55
Ich würde einen 1 Meter hohen Maschendrahtzaun setzen. Eine Hecke auf oder unmittelbar neben der Grenze würde mir nicht gefallen.

Denn bedenke eine Hecke muss regelmäßig geschnitten werden.
Wer macht dieses? Muss du dann die Seite der Hecke die zu dir zeigt selber schneiden oder kommt dann der Nachbar, der ja den Sichtschutz haben möchte, zu dir rüber um dieses zu erledigen?

Und ich bin mir sicher das es irgendwann man Streit geben wird weil du für die Heckenseite nicht zuständig bist und somit auch nicht Hand anlegen darfst, außer mit Genehmigung, du auch keine Lust hast ständig eine fremde Hecke zu schneiden und der Nachbar auch keine Lust hat bei dir zu schneiden.

Setze auf der Seite wofür du zuständig bist einen Zaun und verlange von dem Nachbar der eine Einfriedung zu deinem Grundstück errichten muss ebenfalls einen Zaun.

Wenn die Nachbarn dann auf ihrem Grundstück mit entsprechendem Abstand zur Grenze eine Hecke setzen wäre es mir egal.

Schaue auch mal in das für dich zuständige Nachbarschaftsrecht nach.
HilfeHilfe14.01.19 08:31
Bei Maschendrahtzaun hört die Freundschaft auf...
ypg14.01.19 09:41
Zaun an Zaun... und das bitte auch einfordern... da muss man sich doch wirklich fragen, ob es oben noch richtig tickt.

Die Frage ist, muss oder darf.
Zitate sind leider out of Order, aber Du schreibst „wer darf jetzt einen Zaun setzen“
Bei uns ist es immer noch die leidige Pflicht, schließlich kostet ein Zaun Geld.

Eine Hecke direkt auf Grenze ist nicht erlaubt, ein Zaun natürlich nur auf seinen eigenen Grundstück.
Nordlys14.01.19 12:27
Da der Zaun kein must, aber es um Sichtschutz geht, könnten du und der Nachbar doch zusammen ne hohe Hecke auf grenze setzen, jeder pflegt eine Seite. Man muss dann nur einig sein. So haben wir es mit unseren Nachbarn gemacht. Oder die mit uns....K.
kaho67414.01.19 13:27
Eine Frage des Abstands. Du müsstest ja den Zaun so bauen, dass die Hecke dahinter noch locker Platz bis zur Grenze hat, damit Du auf Deinem Land noch gut vorbei gehen und regelmäßig Deine Hecke pflegen kannst. Das dürften bei einer durchschnittlichen Hecke wenigstens so um die 2m sein. Der Zaun wäre entsprechend über 2m von der Grenze entfernt. Wer will das schon? Also nimmt man lieber die gängige Variante und pflanzt die Hecke vor den Zaun, statt dahinter.

Vermutlich würde die Stadt auch nur 1 Hecke zustimmen, wenn man sich mit dem Nachbar einigen kann. Davon würde ich aber erstmal nicht ausgehen.
heckenmaschendrahtzaunzäunesichtschutzgrundstückeinfriedungeninnenseite