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Lukas123414.05.22 09:41Hallo,
mir gehört das Grundstück 334/19. Gemäß Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz § 27 Absatz (1) ist die Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
Wie ist das nun gemeint? Was ist mit der linken, rechten oder unteren Seite?
An der oberen Seite befindet sich bereits ein Zaun. Das rechte (gelbe) Grundstück ist eine landwirtschaftliche Fäche (gehört nicht mehr zum Baugebiet).
Vielen Dank.
Lg Lukas

mir gehört das Grundstück 334/19. Gemäß Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz § 27 Absatz (1) ist die Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
Wie ist das nun gemeint? Was ist mit der linken, rechten oder unteren Seite?
An der oberen Seite befindet sich bereits ein Zaun. Das rechte (gelbe) Grundstück ist eine landwirtschaftliche Fäche (gehört nicht mehr zum Baugebiet).
Vielen Dank.
Lg Lukas
Neubau2022 schrieb:
Oder das Handy einfach umdrehen 🙂Du müsstest, wenn der „Landwirt“ es wollte, dort rechts einfrieden.Dürfen darfst Du alles einfrieden.
18 müsste zu Euch einfrieden, wenn Ihr das wollt.
7 hat vermutlich wohl gleich alles eingefriedet.
Lukas1234 schrieb:
mir gehört das Grundstück 334/19. Gemäß Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz § 27 Absatz (1) ist die Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
Wie ist das nun gemeint? Was ist mit der linken, rechten oder unteren Seite? Lies die ganze Vorschrift, da steht noch mehr; auch bzgl. ggf. "mehrerer rechter Seiten".Lukas1234 schrieb:
An der oberen Seite befindet sich bereits ein Zaun. Das rechte (gelbe) Grundstück ist eine landwirtschaftliche Fäche (gehört nicht mehr zum Baugebiet).Der Bauer könnte vermutlich sogar dankbar sein, wenn Du keinen Zaun oder diesen zumindest nicht auf die Grenze setzst, Stichwort "Schwengelrecht", siehe: https://www.hausbau-forum.de/threads/schwengelrecht-bzw-abstand-zur-grenze.8807/ und https://www.hausbau-forum.de/threads/muss-ich-dem-nachbarn-den-zaunbau-ankuendigen.24798/https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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