ᐅ eine Bauvoranfrage vor dem Kauf?
Erstellt am: 08.10.21 22:27
Costruttrice21.10.21 10:43
Gibt‘s bei dir was Neues? Hast Du Auskunft bekommen?
tamer.darweesh24.10.21 21:57
Costruttrice schrieb:
@tamer.darweesh Gibt‘s bei dir was Neues? Hast Du Auskunft bekommen?Ja. Ich habe mit ihnen bestätigt, dass 2 DHHs in Ordnung sind. Sie schickten mir den Textteil des Bebauungsplan, der zusätzliche Einschränkungen enthielt.
Am Ende war es eine nicht sehr gute Option für mich.
Beispiel: Das Gebäude muss ein Rechteck mit einem Seitenverhältnis von 4:5 sein. Das würde es etwas klein machen (die Grundstücksbreite ist etwas eng und das wäre die längere Seite des Gebäudes), vor allem, dass Kniestöcke nicht erlaubt sind, so dass ich keinen brauchbaren Dachboden bekomme.
11ant24.10.21 22:38
tamer.darweesh schrieb:
Sie schickten mir den Textteil des Bebauungsplan,Von welchem der beiden Orte sprichst Du jetzt ?tamer.darweesh schrieb:
Beispiel: Das Gebäude muss ein Rechteck mit einem Seitenverhältnis von 4:5 sein. Das würde es etwas klein machen (die Grundstücksbreite ist etwas eng und das wäre die längere Seite des Gebäudes),Das Seitenverhältnis ist mißverständlich erklärt - erst recht in der bildlichen Erläuterung. Gemeint ist, daß quadratische Grundflächen unerwünscht sind; man soll deutlich erkennen können, daß Länge und Breite nicht gleich sind. Diese Erkennbarkeit sieht man bei einem Seitenverhältnis von 1,25 : 1 als gegeben an; auch 1,3 : 1 oder 1,7 : 1 wären möglich. Auch muß die Grundfläche nicht rechteckig sein, nur das Verhältnis der "Hausachse" zu der dazu quer stehenden Achse müssen diese erkennbare Ungleichheit aufweisen. Manchmal genügt die Ungleichheit an sich, aber manchmal wird auch vorgeschrieben, welche der beiden Dimensionen die größere sein soll. In der Planzeichnung sieht man eine solche zusätzliche Vorgabe an der mit Pfeilen angegebenen Firstrichtung.tamer.darweesh schrieb:
vor allem, dass Kniestöcke nicht erlaubt sind, so dass ich keinen brauchbaren Dachboden bekomme.Das ist in Bayern - besonders in Franken - häufig, daß Kniestöcke unerwünscht sind. Dann kann man innen Drempel machen und verliert ein bißchen Wohnfläche für die Abseiten.tamer.darweesh28.10.21 23:28
11ant schrieb:
Von welchem der beiden Orte sprichst Du jetzt ?Hier geht es um Kirchseeon
11ant schrieb:
Das Seitenverhältnis ist mißverständlich erklärt - erst recht in der bildlichen Erläuterung. Gemeint ist, daß quadratische Grundflächen unerwünscht sind; man soll deutlich erkennen können, daß Länge und Breite nicht gleich sind. Diese Erkennbarkeit sieht man bei einem Seitenverhältnis von 1,25 : 1 als gegeben an; auch 1,3 : 1 oder 1,7 : 1 wären möglich. Auch muß die Grundfläche nicht rechteckig sein, nur das Verhältnis der "Hausachse" zu der dazu quer stehenden Achse müssen diese erkennbare Ungleichheit aufweisen. Manchmal genügt die Ungleichheit an sich, aber manchmal wird auch vorgeschrieben, welche der beiden Dimensionen die größere sein soll. In der Planzeichnung sieht man eine solche zusätzliche Vorgabe an der mit Pfeilen angegebenen Firstrichtung.Ja, es wurde ein Verhältnis von mindestens 1,2:1 gefordert. Also ist zum Beispiel 1,1:1 nicht akzeptabel.
Das war eine große Einschränkung für unseren Plan, zusätzlich zu dem sehr kleinen Dachboden.
11ant28.10.21 23:42
tamer.darweesh schrieb:
Ja, es wurde ein Verhältnis von mindestens 1,2:1 gefordert. Also ist zum Beispiel 1,1:1 nicht akzeptabel.Und was wäre in etwa das Verhältnis im Vorhaben gewesen ?tamer.darweesh schrieb:
Das war eine große Einschränkung für unseren Plan, zusätzlich zu dem sehr kleinen Dachboden.Wen interessiert ein Dachboden ? - Abstellraum kann man doch auch im Keller schaffen.tamer.darweesh28.10.21 23:52
11ant schrieb:
Und was wäre in etwa das Verhältnis im Vorhaben gewesen ?Geplant war, dass wir etwa 13 * 13, also 6,5 * 13 pro Doppelhaushälfte haben müssen.
Aber aufgrund des vorgegebenen Verhältnisses hätten wir nur 13 * 10,4 bauen dürfen.
11ant schrieb:
Wen interessiert ein Dachboden ? - Abstellraum kann man doch auch im Keller schaffen.Wir sind an einem Dachboden als zusätzlichen Wohnraum und nicht als Abstellraum interessiert.
Aber wie auch immer, die Immobilie ist bereits verkauft 🙂
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