S
steffima
Liebe Forums-Mitglieder,
unser Fertighaus wird gerade gebaut. Wir haben in den Spitzboden eine Bodeneinschubtreppe. Im Vorfeld haben wir uns große Gedanken gemacht, wo genau wir diese im Obergeschoss positionieren. Da wir keine Keller haben und der Spitzboden eine Höhe von ca. 1,6m hat, wollen wir diesen nicht nur als Abstellraum nutzen sondern z.B. auch für eine Modelleisenbahn.
Nun zu unserem Problem: Die Position der Bodeneinschubtreppe wurde seitens unseres Hausherstellers eigenmächtig um 90 Grad gedreht. Eigentlich sollte die Treppe in den Flur im Obergeschoss aufgehen. Leider geht sie jetzt Richtung Treppe (Treppe zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss) auf. Der Platz zwischen der letzten Stufe der Bodeneinschubtreppe und der Treppe ins Erdgeschoss beträgt lediglich ca. 45cm. D.h. insbesondere wenn man vom Spitzboden die kleine Treppe rückwärts runtergeht, muss man extrem aufpassen, dass man den Fuß nicht zu weit nach hinten setzt. Oder beim Abnehmen von Kisten aus dem Spitzboden darf man nicht ins Straucheln kommen. Denn sonst tritt man ins Leere und fällt die Treppe zum Erdgeschoss hinunter. Ein weiterer Punkt ist, dass man nun bei geöffneter Treppe nur schwer ins Obergeschoss kommt. D.h. man kann die Treppe nicht offen stehen lassen.
Auf Rückfrage bei unserem Haushersteller wurde uns mitgeteilt, dass im unterzeichneten Bemusterungsprotokoll vereinbart ist, dass die Lage der Einschubtreppe jeweils den statisch optimalen Verhältnissen angepaßt wird. Und die Änderung somit rechtmäßig ist. Allerdings ist die Lage in allen Plänen, die wir unterzeichnet haben immer so wie ursprünglich vereinbart. Die Positionsänderung wurde somit nicht mit uns abgesprochen und nicht von uns freigegeben.
Daher nun meine Fragen: Ist es bautechnisch in Ordnung, dass lediglich 45 cm zwischen den Treppen Platz ist? Wir sehen hier eine extreme Unfallgefahr. Stellt die Änderung der Treppe einen Mangel dar? Schließlich war die jetzige Position nicht mit uns durchgesprochen und die vorgenommenen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen für uns für die Nutzung des Spitzbodens. Können wir den Kaufpreis mindern, falls die Treppe so verbleibt/verbleiben muss?
Viele Grüße
Stefanie
unser Fertighaus wird gerade gebaut. Wir haben in den Spitzboden eine Bodeneinschubtreppe. Im Vorfeld haben wir uns große Gedanken gemacht, wo genau wir diese im Obergeschoss positionieren. Da wir keine Keller haben und der Spitzboden eine Höhe von ca. 1,6m hat, wollen wir diesen nicht nur als Abstellraum nutzen sondern z.B. auch für eine Modelleisenbahn.
Nun zu unserem Problem: Die Position der Bodeneinschubtreppe wurde seitens unseres Hausherstellers eigenmächtig um 90 Grad gedreht. Eigentlich sollte die Treppe in den Flur im Obergeschoss aufgehen. Leider geht sie jetzt Richtung Treppe (Treppe zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss) auf. Der Platz zwischen der letzten Stufe der Bodeneinschubtreppe und der Treppe ins Erdgeschoss beträgt lediglich ca. 45cm. D.h. insbesondere wenn man vom Spitzboden die kleine Treppe rückwärts runtergeht, muss man extrem aufpassen, dass man den Fuß nicht zu weit nach hinten setzt. Oder beim Abnehmen von Kisten aus dem Spitzboden darf man nicht ins Straucheln kommen. Denn sonst tritt man ins Leere und fällt die Treppe zum Erdgeschoss hinunter. Ein weiterer Punkt ist, dass man nun bei geöffneter Treppe nur schwer ins Obergeschoss kommt. D.h. man kann die Treppe nicht offen stehen lassen.
Auf Rückfrage bei unserem Haushersteller wurde uns mitgeteilt, dass im unterzeichneten Bemusterungsprotokoll vereinbart ist, dass die Lage der Einschubtreppe jeweils den statisch optimalen Verhältnissen angepaßt wird. Und die Änderung somit rechtmäßig ist. Allerdings ist die Lage in allen Plänen, die wir unterzeichnet haben immer so wie ursprünglich vereinbart. Die Positionsänderung wurde somit nicht mit uns abgesprochen und nicht von uns freigegeben.
Daher nun meine Fragen: Ist es bautechnisch in Ordnung, dass lediglich 45 cm zwischen den Treppen Platz ist? Wir sehen hier eine extreme Unfallgefahr. Stellt die Änderung der Treppe einen Mangel dar? Schließlich war die jetzige Position nicht mit uns durchgesprochen und die vorgenommenen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen für uns für die Nutzung des Spitzbodens. Können wir den Kaufpreis mindern, falls die Treppe so verbleibt/verbleiben muss?
Viele Grüße
Stefanie