Doppelhaus bei Grundstücksanfrage angeben?

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Zinada1

Guten Morgen zusammen,

mein Partner und ich sind auf der Suche nach Grundstücken. Wir haben bereits viele Gemeinden angeschrieben und sind auf den Wartelisten.

Nun hat sich ein befreundetes Pärchen bei uns gemeldet, diese würden gerne mit uns zusammen ein Doppelhaus bauen.

Jetzt zu meiner Frage, hätte man ein Dopphaus bereits bei Grundstücksanfrage angeben müssen? Ich stelle mir das schon blöd vor, wenn man ein Grundstück bekommen könnte und dann mit einem Doppelhaus um die Ecke kommt. Zumal ja einige Gemeinden dies sofort ausschließen.
 
N

nordanney

Ich stelle mir das schon blöd vor, wenn man ein Grundstück bekommen könnte
Wenn Du Dich auf ein Grundstück bewirbst, weißt Du doch schon vorab, was auf diesem Grundstück erlaubt ist (= Bebauungsplan).
Somit ist es eher blöd, wenn Du das Grundstück bekommst, aber gar keine Doppelhaus erlaubt ist. Der Gemeinde ist es egal, was Du baust. Wenn Du Dich auf ein Einzelhausgrundstück bewirbst, baust Du ein freistehendes Einfamilienhaus. Wenn Du Dich auf ein Grundstück bewirbst, dass für ein Doppelhaus geeignet ist, ist wohl auch klar, dass Du dann auch mit einem Bauantrag für ein Doppelhaus um die Ecke kommen könntest ;)
Ich stelle mir das schon blöd vor, wenn man ein Grundstück bekommen könnte und dann mit einem Doppelhaus um die Ecke kommt.
Nur dann, wenn es dort lt. Bebauungsplan nicht erlaubt ist. Dann denkt sich auch jeder: Lesen des B-Plans bildet.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Die max. Anzahl der Wohneinheiten ist bei gemeindlichen Grundstücken oft vorgegeben. Teils gibt es Grundstücke mit DH Zwang. Deswegen ist die Angabe meist zwingend aber immer sinnvoll
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
11ant

11ant

Wir haben bereits viele Gemeinden angeschrieben und sind auf den Wartelisten.
Nun hat sich ein befreundetes Pärchen bei uns gemeldet, diese würden gerne mit uns zusammen ein Doppelhaus bauen.
Jetzt zu meiner Frage, hätte man ein Dopphaus bereits bei Grundstücksanfrage angeben müssen?
Was sagen denn die Bebauungspläne zu den Grundstücken, für die Ihr auf den Wartelisten steht ?
Ist das befreundete Pärchen statusgleich zu Euch, was evtl. Einheimischenmodell-Bewerberpunkte anbelangt ?
Grundsätzlich erlauben die meisten jüngeren Bebauungspläne überwiegend in manchen Bereichen Einzel- und in anderen auch Doppelhäuser im Sinne, daß auf zwei einander benachbarten Grundstücken Doppelhaushälften einseitig aneinander angebaut werden. Daneben gäbe es auch die Möglichkeit, ein Doppelhaus auf einem gemeinsamen, real ungeteilten Grundstück zu bauen - entsprechende Größe vorausgesetzt.
Klärt einmal folgende Punkte: Größenerwartung von Euch und vom befreundeten Pärchen, sowie die grundsätzliche Einstellung zur Keller-Frage (soweit sie nicht von einer Hanglage bereits beantwortet wird). Plant gemeinsam - selbst dann, falls ein Paar ein Steinhaus und das andere Paar ein Holzhaus möchte. Insbesondere falls ein Paar mit und das andere Paar ohne Keller bauen will, braucht ihr m.E. unbedingt einen gemeinsamen Regisseur.
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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