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ᐅ Deutsche Massivhaus insolvent ?


Erstellt am: 07.12.2008 19:00

Achim FFM 03.03.2009 20:40
Haustürgeschäft
Roderunner schrieb:
war heute bei mein Anwalt, ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht besteht bei der AG nicht ! im Kauderwelsch ist in den Vertragsbedingungen ein Rücktritt ausgeschlossen. AG Verträge von Anwalt durchchecken lassen.!!! Auch steht auf den Blatt das es kein Haustürgeschäft ist, die haben alle Register gezogen. bin ratlos und Fassungslos.

Habe heute mit einen Vertreter aus Jena gesprochen, der sagt ebenfalls die AG ist nur Fassade. Also gibt es kein STAATSANWALT der sich an die ranwagt und die hinter Gitter bringt?


ist ja völliger Schwachsinn und es ist auch egal was die da in Ihren Verträge alles reinschreiben. DAS Baugesetzbuch ( s. Google ) regelt eindeutig was ein Haustürgeschäft ist. Da kann im DM-Haus AG Vertrag stehen was will.DM-Haus AG kann auch mit dem Inhalt Ihrer Verträge das Baugesetzbuch nicht außer Kraft setzen.Die wollen dich nur verunsichern.
Du kannst getrost kündigen. Dein Anwalt sollte mal das Baugesetzbuch studieren und dann auch anwenden LOL
Das kann dir auch jede Verbraucherzentrale für 1,50 €uro bestätigen LOL.

Keul Estrich 03.03.2009 20:49
Herr Reisser,

es langt, ich werde gegen Sie ein Strafantrag stellen wegen Geschäftsschädigung, Darstellung verkehrter Tatsachen und Rufmord.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keul

Dieselente 04.03.2009 01:08
Roderunner[/b]
war heute bei mein Anwalt, ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht besteht bei der AG nicht ! im Kauderwelsch ist in den Vertragsbedingungen ein Rücktritt ausgeschlossen.
Achim FFM schrieb:
ist ja völliger Schwachsinn und es ist auch egal was die da in Ihren Verträge alles reinschreiben. DAS Baugesetzbuch ( s. Google ) regelt eindeutig was ein Haustürgeschäft ist. Da kann im DM-Haus AG Vertrag stehen was will.DM-Haus AG kann auch mit dem Inhalt Ihrer Verträge das Baugesetzbuch nicht außer Kraft setzen.Die wollen dich nur verunsichern.
Du kannst getrost kündigen. Dein Anwalt sollte mal das Baugesetzbuch studieren und dann auch anwenden LOL
Das kann dir auch jede Verbraucherzentrale für 1,50 €uro bestätigen LOL.

Egal was in dem Vertrag steht, es regelt alles das Fernabgabegesetz und das greift nicht bei zu errichtenden Bauwerken.

Fernabgabegesetz

§ 1 Anwendungsbereich

3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge 1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz), 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz), 3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanzierungs- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung, 4. über die Veräußerung von Grundstücken und Grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und Grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,

Javaanse69 04.03.2009 09:36
Lieber Herr Keul,

ich kenne Sie nicht und möchte Sie auch nicht kennen lernen.
Schon gar nicht möchte ich mich auf eine Diskussion mit Ihnen einlassen.
Allerdings ist es mir ein Anliegen Ihnen meine persönliche Meinung mitzuteilen.

Nicht nur das Sie sich hier hochgradig lächerlich machen, nein, "Sie" schaden sehr vielen Geschädigten noch mehr.
Ich bin mir mittlerweile schon fast sicher das auch "Sie" unter "höchster" Beobachtung stehen.
Ein Estrichleger der nicht fähig ist einen Satz fehlerfrei zu schreiben, sollte sich einen "kleineren" Baum aussuchen und dort nach den süßen Früchten Ausschau halten.

P.S.: Oben genannte Zeilen spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder!!

escape 04.03.2009 10:18
Wer im Glashaus sitzt .....
Javaanse69 schrieb:
Lieber Herr Keul,

ich kenne Sie nicht und möchte Sie auch nicht kennen lernen.
Schon gar nicht möchte ich mich auf eine Diskussion mit Ihnen einlassen.
Allerdings ist es mir ein Anliegen Ihnen meine persönliche Meinung mitzuteilen.

Nicht nur das Sie sich hier hochgradig lächerlich machen, nein, "Sie" schaden sehr vielen Geschädigten noch mehr.
Ich bin mir mittlerweile schon fast sicher das auch "Sie" unter "höchster" Beobachtung stehen.
Ein Estrichleger der nicht fähig ist einen Satz fehlerfrei zu schreiben, sollte sich einen "kleineren" Baum aussuchen und dort nach den süßen Früchten Ausschau halten.

P.S: Oben genannte Zeilen spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder!!

Javaanse69 04.03.2009 10:36
Ja...da geb ich Dir recht.
Ich versuch auch nicht die DM zu retten.
Das sollten Leute tun die was davon verstehen
verträgebaugesetzbuchvertragveräußerung