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ᐅ Definition Kellergeschoss


Erstellt am: 01.05.19 10:23

G
Guido1980
01.05.19 13:21
hampshire schrieb:

interessant, dass Du die Garageneinfaht und Haustüre auf gegenüberliegenden Seiten hast. Wie ist der Geländeplan?

Zum Kellergeschoss: Wenn Du die Seite neben dem Fitnessraum etwas aufschüttest, bekommst Du keine Probleme mit den 1,40m. Garage schätze ich als Kellerteil ein, wäre aber mit Behörde zu klären.
Bezüglich der Heschosshöhe könntest Du mit verschiedenen Deckenhöhen arbeiten um im Fitnessraum eine angenehme Höhe zu erreichen - schließlich geht es hier um eine Durchschnittshöhe. Fitness 2,35, Rest 2,15 müsste gehen.

Das Thema mit der Anordnung der Haustür und der Garagenzufahrt ist bereits ausgiebig diskutiert worden. Der Hintergrund ist einfach der, dass die Terrasse zur Südseite nur dann auf EG-Niveau sein kann, wenn diese aufgeständert oder aufgesetzt wird. Wenn man die Doppelgarage an die Nordseite verlegt und die Terrasse aufständern würde, würde man zu weit nach Süden wandern mit dem Haus und den Bauteppich verlassen. Da die Haustür m.E. auch ins EG gehört (ins KG kommt noch eine in der Visualisierung nicht dargestellt Nebeneingangstür) bleibt m.E. nur diese Version übrig. Es gibt da durchaus unterschiedliche Aspekte und Ansichten, jedoch lässt eine Hangbebauung ein kompromissloses Bauen nicht zu.

Zum Thema mit der Raumhöhe:

Die Definition lautet Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat.

Von einer DurchschnittsHöhe steht da nichts. Deshalb glaube ich nicht, dass man die Höhen mitteln darf.

Es bleibt aber nach wie vor die Frage offen, von wo nach wo genau gemessen wird. Falls OK Bodenbelag bis UK Vertäfelung/abgehängte Decke, könnte man ja theoretisch einfach das lichte Raumhöhenmaß mit eben diesen Maßnahmen auf 2,20 m reduzieren?!
kbt09 schrieb:



Hier sieht es so aus, also ob die Garageneinfahrt abschüssig ist. Dann hast du im Punkt der Einfahrt in die Garage einen Knick, wo man doch schon die Höhe berücksichtigen muss.
Sollte die Garageneinfahrt eben sein ... dann sollte man es trotzdem nicht unterschätzen. Mal eben gegoogelt nach Sektionaltor Maßzeichnung:

Also wie gesagt, eine SUV ist weder vorhanden noch vorgesehen, deshalb glaube ich nicht, dass das mit normalen Pkws problematisch wird.
H
hampshire
01.05.19 18:37
Guido1980 schrieb:

Die Definition lautet Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat.
Na dann ist es doch einfach.
E
Escroda
01.05.19 20:12
Guido1980 schrieb:

Von einer DurchschnittsHöhe steht da nichts. Deshalb glaube ich nicht, dass man die Höhen mitteln darf.
Nein, mitteln darfst Du nicht. Also nicht arithmetisch. Unterschiedliche Höhen kannst Du trotzdem machen. Konstruktiv aufwendig, aber wenn es Dir das wert ist.
Guido1980 schrieb:

Falls OK Bodenbelag bis UK Vertäfelung/abgehängte Decke, könnte man ja theoretisch einfach das lichte Raumhöhenmaß mit eben diesen Maßnahmen auf 2,20 m reduzieren?!
Ja, das geht. Es sollten aber plausible Gründe erkennbar sein, warum so konstruiert wurde. Wenn klar ist, dass das ganze nur der Umgehung von Vorschriften dient und die Konstruktion innerhalb eines halben Tages wieder entfernt werden kann, wirst Du wahrscheinlich öfters mal Besuch vom Baukontrolleur bekommen.
Von welcher Seite kommt denn Einspruch gegen die Planung? Die Visualisierung hinterlässt bei mir den Eindruck, dass die 1,40m nicht überschritten würden. Hast Du mal genau gerechnet? Ebenso das Dachgeschoss: Dachneigung <45° und kein Kniestock - werden die 2/3 überschritten? Selbst wenn, das kann doch nicht viel sein, was drüber liegt. Zeig' mal den Vollgeschossigkeitsnachweis. Aus dem Haus sollte ein Planer ohne Mühe sogar einen Eingeschosser machen können, insbesondere weil Du nur zur Garagenseite normale Fenster brauchst.
Y
ypg
01.05.19 20:19
Escroda schrieb:

insbesondere weil Du nur zur Garagenseite normale Fenster brauchst.

Die Visualisierung ist aber nicht korrekt. Zudem sollen „da vorn“ ja auch Türen in den Keller.
Die Frage war wohl, ob die Garage zum Keller gehört, da sie ja viel zur freien Wandfläche (1,40 im Mittel) beiträgt.
E
Escroda
01.05.19 20:38
ypg schrieb:

Die Visualisierung ist aber nicht korrekt.
So kann ich nicht arbeiten
ypg schrieb:

ob die Garage zum Keller gehört
Ja, sie ist Bestandteil dieses Geschosses. Mit etwas Verhandlungsgeschick oder ausführlichem Erläuterungsbericht bekommt es der Entwurfsverfasser vielleicht hin, den nicht integrierten Teil der Garage außen vor zu lassen - z.B. mit einer Vergleichsrechnung zu einer integrierten und einer autarken nebenstehenden Garage.
1
11ant
01.05.19 22:09
hampshire schrieb:

Zum Kellergeschoss: Wenn Du die Seite neben dem Fitnessraum etwas aufschüttest, bekommst Du keine Probleme mit den 1,40m.
Ich fürchte, das gilt ab Urgelände gemessen.
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