ᐅ Definition für eine Einliegerwohnung
Erstellt am: 28.02.17 20:05
ypg schrieb:
Jetzt reicht es aber mit den Verlinkungen! nicht erlaubt / erwünscht ? ... sorry dann waren das die letzten.Wollte nur meine "Quellen" aufzeigen.
@astron
Links sind laut AGB nicht erwünscht
Wie dem auch sei:
Hast Du denn Deine Verlinkungen mal durchgelesen?
Es wird explizit auf eine Einliegerwohnung ( übrigens mit separatem Eingang und Küche) hingewiesen, die dann zukünftig zu verschiedenen Zwecken dienlich ist...
Dafür braucht es aber eben diese separat gebaute Einliegerwohnung, die Du vorerst nicht bauen wirst, wie Du uns verraten hast, sondern erst ein/zwei Generationen später.
Gruß, Yvonne
Links sind laut AGB nicht erwünscht
Wie dem auch sei:
Hast Du denn Deine Verlinkungen mal durchgelesen?
Es wird explizit auf eine Einliegerwohnung ( übrigens mit separatem Eingang und Küche) hingewiesen, die dann zukünftig zu verschiedenen Zwecken dienlich ist...
Dafür braucht es aber eben diese separat gebaute Einliegerwohnung, die Du vorerst nicht bauen wirst, wie Du uns verraten hast, sondern erst ein/zwei Generationen später.
Gruß, Yvonne
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