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ᐅ Darf Einzug durch Mängelbeseitung seitens BT verschoben werden?


Erstellt am: 16.05.16 09:40

Wastl17.05.16 10:30
Der Bauträger wird, wenn ihr einzieht, kaum mehr den Flur nachstreichen, da neuer Dreck durch euch entstanden sein kann.
Wenn eine Steckdose fehlt wird man sich auf einen "Schadenersatz" 100 € Nachlass oder sowas einigen. Wenn der Starkstromanschluss in der Küche für den Herd fehlt werdet ihr nicht einziehen wollen (die Abnahme verweigern), also wird der Bauunternehmer nachbessern und ihr erst danach einziehen -> natürlich verschiebt sich dadurch der angedachte Abnahmetermin.
Was passiert wenn der Bauträger erst zwei Monate später einen neuen Abnahmetermin anbietet? Laut Vertrag erstmal gar nichts - ist euer Pech / Risiko. Wenn er dann nochmal 2 Monate mehr braucht - wird er nach Vertrag eine Strafe zahlen? - Ihr werdet trotzdem auf den Kosten für Hotel / Möbel Einlagerung sitzen bleiben,...
Die Abnahme / terminliche Verzögerung und Wohnungskündigung ist immer ein Risiko, dass fast jeder Bauherr eingehen muss. Wir haben erst nach der Endabnahme (mit Gutachter) die Kündigung der Wohnung geschrieben - dann wurde noch 1 Monat Eigenleistung gemacht - 1 Monat doppelt gezahlt und durch Nachmieter wurde der 3 Kündigungsmonat abgedeckt. Sonst hätten wir 2 Monate doppelt zahlen müssen - die Kosten waren uns aber von Anfang an bewusst (Doppelbelastung).
fraubauer17.05.16 16:20
Nachtrag:
Ich stelle mal in diesem Beitrag meine Zusatzfrage zum Gemeinschaftseigentum:
Gehört die Außenwand (Wand zum Balkon heraus) zum Gemeinschaftseigentum oder
zum Sondereigentum (also nur mein Eigentum)?
Weil ich ja eine Wärmebrücke an dieser Stelle vermute.
Hatte ja im Frühjahr einen Wasserfleck an dieser Stelle.
Wäre wichtig zu wissen, damit ich das bei der Mängelbesichtigung weiss.

Vielen Dank
erika
nordanney17.05.16 16:35
Wände, die für das Bestehen des Gebäudes relevant sind, sind kein Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum (siehe auch §5 WEG). Das dürfte bei Deiner Außenwand der Fall sein.
fraubauer17.05.16 16:37
nordanney schrieb:
Wände, die für das Bestehen des Gebäudes relevant sind, sind kein Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum (siehe auch §5 WEG). Das dürfte bei Deiner Außenwand der Fall sein.

Diese Außenwand stützt die obere Dachterrasse ab. Somit sollte dies also Gemeinschaftseigentum sein.
Bieber081517.05.16 21:31
HilfeHilfe schrieb:
ich lese immer nur fachanwalt...[...] Wir hatten mit unserem BT so ein gutes verhältniss,
Im vorliegenden Fall, hat der Bauträger IIRC ausdrücklich verboten, zur Besichtigung vor der Abnahme einen Sachverständigen mitzubringen. Das halte ich für mindestens unseriös. Zudem habe ich den Eindruck, dass fraubauer auch eher -- sagen wir mal -- unbedarft in diesen Belangen ist. Bei allem Respekt! Daher bleibe ich bei meiner Empfehlung, die sich nur auf das stützt, was hier zu lesen ist. Die Wahrheit kann natürlich ganz anders sein.
Bauexperte17.05.16 22:14
Guten Abend,
fraubauer schrieb:

Mich würde folgendes interessieren.
Darf der Bauträger den per Email mitgeteilten Einzugstermin (wir haben unsere Wohnung danach gekündigt) durch Beseitigung folgender Mängel auf den ursprünglichen Einzugstermin lt. Kaufvertrag (ist 2 Monate später) verschieben?
Ich hätte mir gewünscht, daß unser Jurist antwortet, vermutlich hat er aktuell noch weniger Zeit, als ich.

Deine Frage kann kein Mensch hier beantworten, weil wir alle Deinen Vertrag nicht kennen; es werden also nur gut gemeinte Mutmaßungen gepostet. Es ist ja nett, daß Du einen Auszug gepostet hast. Das sagt leider überhaupt nix über den übrigen Vertrag - welcher vmtl. konkludent aufgebaut ist - aus.

Gehe zu einem RA Deines Vertrauens und kläre mit ihm Deinen Vertrag und dessen Ausschlüsse! Wenn ich die Formulierung in der Begründung lese, bekomme ich schon Gänsehaut ... vermutlich ist sie aber gleichermaßen der Grund dafür, daß Du Dich für diesen Anbieter entschieden hast.

Grüße, Bauexperte
vertraggemeinschaftseigentumbauträgeraußenwandabnahmeterminsondereigentum