ᐅ Dachterrasse bei min. 15° vorgeschriebener Dachneigung möglich?
Erstellt am: 12.08.13 19:31
hg680612.08.13 19:31
Schönen guten Abend,
im Bebauungsplan steht bei uns eine Dachneigung von 15°-45°.
Wir planen ein Pultdach von 15° Neigung. Kann man eigentlich nur ein halbes Dach vorsehen und der Rest eine Dachterrasse? Oder ein Teil davon?
Grüße,
Tobi
im Bebauungsplan steht bei uns eine Dachneigung von 15°-45°.
Wir planen ein Pultdach von 15° Neigung. Kann man eigentlich nur ein halbes Dach vorsehen und der Rest eine Dachterrasse? Oder ein Teil davon?
Grüße,
Tobi
Bauexperte12.08.13 21:28
hg6806 schrieb:
im Bebauungsplan steht bei uns eine Dachneigung von 15°-45°.
Wir planen ein Pultdach von 15° Neigung. Kann man eigentlich nur ein halbes Dach vorsehen und der Rest eine Dachterrasse? Oder ein Teil davon?Yep - aber Du wirst nicht viel Freude an der Dachterrasse haben, da sie imho nicht die, von Dir vermuteten, 50% des sonstigen 100%igen PD betragen :-) Vorstehendes gilt auch nur dann, wenn lt. Bebauungsplan Vergleichbares im 3. Geschoss realisiert werden darf.Grüße, Bauexperte
hg680612.08.13 21:49
PD? Was ist das?
Bauexperte12.08.13 21:51
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