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ᐅ Dachneigung 12 Grad - wasserdichte Ausführung nicht geplant


Erstellt am: 22.05.13 07:03

ato22.05.13 07:03
Moin!
Folgendes: Bauvertrag ist unterschrieben, Baugenehmigung wurde erteilt, jetzt kommt die erste Änderung...
Hatte Heute eine Email von meinem Generalübernehmer / GÜ bekommen. Der Dachdecker hat ihn jetzt darauf hingewiesen, dass das Dach so nicht gemacht werden kann, wie geplant. Geplant war Pultdach mit 12 Grad Neigung auf der Ostseite. Steht so auch im Baugesuch, in den Zeichnungen etc. Technisch kein größeres Problem, oder? Wasserdichtes Unterdach geht doch? Der GÜ meint jetzt, dass das mehr kostet.
Kann jetzt der GÜ noch mehr Geld verlangen, nachdem das Angebot gemacht und der Vertrag unterschrieben wurde? Er hat mir also ein technisch falsches Dach angeboten, oder nicht? Ich rede noch Mal mit ihm, ob wir uns nicht irgendwie einigen können. Aber jetzt noch mal alles ändern und das Dach steiler machen kommt bei mir nicht in Frage.

Frage ans Forum:
Pultdach mit Dachneigung 12 Grad und wasserdichte Ausführung ist technisch kein Problem, oder? Steht so in den Zeichnungen, Baugesuch und darauf basiert auch das Angebot.

Kann aus meinem Angebot nicht herauslesen, dass es als regensicheres oder wasserdichtes Unterdach angeboten worden ist. Aber das sollte nach den anerkannten Regeln der Technik doch schon von vornherein klar sein, da die Neigung mit 12 Grad in den Zeichnungen drin ist, oder?

Kann jemand schaetzen wie hoch die Mehrkosten (z.B. Material und Arbeitszeit) für die wasserdichte Ausführung sein könnten? Das Dach ist ein Pultdach mit Aufdachdämmung, Größe 5,88 x 12,86 Meter.

Bin kein grosser Fan von solchen Ueberaschungen und deswegen gerade etwas sauer auf den GÜ...
speer22.05.13 08:25
Guten Morgen,
also ich denke dem GU standen die Bauvorschriften der Gemeinde bzw. Stadt zur Verfügung. Der GU unterbreitet dir ein Angebot das die Bauvorschriften und die Durchführbarkeit des Objektes einhält. Das Angebot wandelt sich nach Unterschrift zu einem Vertrag an dem sich beide halten müssen. Also ich würde sagen, Pech für den GU. Der GU muss sich natürlich nur daran richten was im Vertrag steht. Mündliche Zusagen sind wirkungslos! Wird im Vertrag das wasserdichte Unterdach nicht erwähnt, ist es kein Vertragsgegenstand!
ato22.05.13 09:35
so ein quatsch! dann kann ich also das Dach absaufen lassen, da im vertrag nicht drin steht, dass es auch dicht sein muss? das gibt's doch nicht!
Bauexperte22.05.13 20:12
Hallo,
ato schrieb:

Wasserdichtes Unterdach geht doch?
Was bitte, ist damit gemeint?

Grüße, Bauexperte
pultdachvertragzeichnungenunterdachbaugesuchbauvorschriften