Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Dachgeschoss als Wohnraum Umbau, Versicherung im Brandfall?

Erstellt am: 08.01.14 22:20
M
Midorie
M
Midorie
08.01.14 22:20
Wir haben ein kleines Reihenhaus Baujahr 1970 (76 qm) und mittlerweile 2 kleine Kinder, wünschen uns aber noch ein drittes.

Im EG befinden Sich Toilette, Küche und das Wohn-/Esszimmer.

Im ersten Stock haben wir ein Bad und 3 Räume, die als Schlafräume in Frage kommen:

Büro: 6 qm
Schlafzimmer: 14 qm
Kinderzimmer: 12 qm.

Wir hatten ursprünglich geplant das Schlafzimmer und das Büro unter dem Dach einzurichten um dann um 1. Obergeschoss Platz für 3 Kinderzimmer zu haben.

Der ausgebaute Dachbaden kann momentan nur über eine Auszugsleiter+Luke in der Decke betreten werden.

Die Deckenhöhe beträgt auf dem Dachboden nur genau in der Mitte 2 Meter, dann beginnt sofort die Dachschräge (Spitzboden).

Nun habe ich folgendes in der Bauverordnung für Baden Württemberg gefunden:

Um als Wohnraum anerkannt zu werden, müssen die neuen Aufenthaltsräume im Dachraum eine ausreichende lichte Höhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. Hierfür kann eine geringere lichte Höhe als 2,40 Meter – mindestens jedoch 2,20 Meter – gestattet werden, wenn für die Wohnnutzung keine Bedenken bestehen. Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 Meter werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt.

Diese Bedingung können wir aber nicht erfüllen.

Für den Bau einer den Anforderungen entsprechenden Treppe würde natürlich auch noch Platz benötigt, der in den anderen Zimmern im 1.OG dann fehlt. Im Flur des 1. Obergeschosses gibt es kein Platz für eine Treppe (ist nur 90cm breit).

Ist von einer Nutzung unseres Dachgeschosses als Wohnraum abzuraten (z.B. wegen Versicherung im Brandfall)?

Anzeige
Hallo Midorie,

schau mal hier: Dachgeschoss als Wohnraum Umbau, Versicherung im Brandfall?. Da wird jeder fündig!
schlafzimmerkinderzimmerwohnraumtreppe