Bürgschaft / Garantie, Grundschuld und Abtretung

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tamer.darweesh

Jetzt ist es mir klarer geworden. Nachdem das Grundstück noch nicht real geteilt wurde kann aktuell auch vom Notar noch keine Grundschuld eingetragen werden. Als Sicherheit dient daher die Abtretung der Auflassungsvormerkung bis die Grundschuld eingetragen werden kann.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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